Änderung der Halterdaten

Allgemeine Informationen

Bei der Änderung von Halterdaten handelt es sich um Adress- und Namensänderungen. Es muss sich um den gleichen Halter handeln und das Fahrzeug muss bereits in Hannover zugelassen sein. Eine Änderung der Halterdaten ist unverzüglich vorzunehmen.

Die Änderungsmeldung wird automatisch an das Hauptzollamt und die Versicherung weitergeleitet.

Eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren kann auch in den Bürgerämtern der Stadt Hannover im Zuge einer Meldeangelegenheit bei Umzug durchgeführt werden, sofern in den Fahrzeugpapieren bisher keine vorherigen Adressänderungen eingetragen sind.

Verfahrensablauf

Sie möchten eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren vornehmen? Dies geht bequem online mit iKfz von überall und spart Zeit und Geld!

Falls Sie Ihr Anliegen auf Änderung von Halterdaten in der Zulassungsbehörde erledigen möchten, benötigen Sie keine Terminvereinbarung. Kommen Sie während der Servicezeiten Montag 07:30-15:00 Uhr, Dienstag von 07:30-17:00 Uhr, Mittwoch von 7.30 -13.00 Uhr, Donnerstag von 7.30-16.00 Uhr und Freitag von 07:30-12:30 Uhr im HannoverServiceCenter, Am Schützenplatz 1 in 30169 Hannover, Eingang C, in den Wartebereich 04. Checken Sie am dortigen Terminal (Touchscreen) ein und Sie erhalten eine Wartnummer, die dann schnellstmöglich aufgerufen wird.

An wen muss ich mich wenden?

Die Kfz-Zulassungsbörde der Stadt Hannover ist für alle Fahrzeugangelegenheiten der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover oder bei Zuzug in das Stadtgebiet Hannover zuständig. Bei juristischen Personen (z. B. Firmen) ist der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung entscheidend.

Wenn Sie außerhalb des Stadtgebietes Hannover in einer regionsangehörigen Gemeinde (z.B. Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg etc.) Ihren Hauptwohnsitz haben oder dorthin umziehen, müssen Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Region Hannover bzw. an das Serviceportal www.region-hannover.gov.de oder die Servicenummer der Region Hannover 0511 616-11000 wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original oder digital
  • Ausweisdokument
  • den Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II bei Namensänderung oder ein alter Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (Farbe weiß/grün) vorhanden ist

Sofern Dritte Ihr Anliegen erledigen, benötigen diese eine Vollmacht und einen gültigen Personalausweis. Bei Firmen muss grundsätzlich ein aktueller Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister sowie der Personalausweis der unterschriftsberechtigten Person vorgelegt werden. Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug sowie der Personalausweis der verantwortlichen Person erforderlich. Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) wird eine komplette Übersicht der Gesellschafter*innen (Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Dienstleistung erfolgen soll - von allen Gesellschafter*innen durch Unterschrift bestätigt, benötigt. Freiberuflich tätige Personen brauchen einen geeigneten Nachweis der Ausübung des Gewerbes (z. B. Visitenkarte).  Minderjährige Fahrzeughalter*innen müssen eine Einverständniserklärung mit Unterschrift beider Elternteile (ggf. Sorgerechtsnachweis) und deren Personalausweise vorlegen. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland benötigen eine Empfangsbevollmächtigung für eine Person mit dem Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Serviceleistungen variieren. Die Gebühren können grundsätzlich nur mit EC- oder Kreditkarte und nicht in bar gezahlt werden


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32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover (Eingang C)
E-Mail:

Montag:       07:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag:     07:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:     07:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:         07:30 bis 12:30 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise:
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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