Änderung oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage

Allgemeine Informationen

Welche Behörde für die Bearbeitung eines Antrags auf Änderung (Umverteilung) oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage zuständig ist, hängt davon ab, ob Sie einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht unanfechtbar entschieden worden ist.

Haben Sie einen entsprechenden Asylantrag gestellt, entscheidet über Ihre Wohnsitzauflage die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Möchten Sie in ein anderes Bundesland umziehen ohne dass Ihr Lebensunterhalt aktuell gesichert ist, entscheidet die für dieses Bundesland zuständige Behörde über den gestellten Umverteilungsantrag. Ihren Antrag können Sie jedoch in allen Fällen bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde der Stadt Hannover einreichen, er wird anschließend an die für die Bearbeitung und Entscheidung zuständige Behörde weitergeleitet.

Haben Sie keinen Asylantrag gestellt oder das Asylverfahren ist bereits unanfechtbar abgeschlossen, und Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung, die eine Wohnsitzauflage enthält, ist für die Entscheidung über einen Antrag auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage die Ausländerbehörde zuständig.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage können Sie formlos über unser Kontaktformular stellen. Bitte nennen Sie eine Begründung für den Umzugswunsch und fügen die unten aufgeführten Dokumente bei. Die Ausländerbehörde wird bei einem Antrag auf Umverteilung anschließend mit der Ausländerbehörde des gewünschten Zuzugsortes Kontakt aufnehmen und um die erforderliche Zustimmung bitten. Nach Eingang der Antwort wird entschieden, ob eine Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage möglich ist

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice.

Voraussetzungen

In der Regel ist Voraussetzung, dass die Ausländerbehörde des gewünschte Zuzugsortes einer Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage zustimmt, sofern der Lebensunterhalt nicht bereits nachweislich gesichert ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt wird eine nachvollziehbare Begründung für den Umzugswunsch sowie alle geeigneten Unterlagen, die dies belegen. Im Falle einer Arbeitsaufnahme können dies ein Arbeitsvertrag bzw. die letzten 3 Gehaltsabrechnungen sein. Sollte eine Umverteilung zu Familienangehörigen beantragt werden, werden Urkunden über die familiären Beziehungen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Sofern der Lebensunterhalt gesichert ist, wird für den Antrag auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage zu einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 50 Euro.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich davon ab, in welcher Zeit eine Entscheidung der Ausländerbehörde des gewünschten Zuzugsorts getroffen wird, was nicht in unserem direkten Einflussbereich liegt.

Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
    Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren
  • verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33 - Willkommensservice
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32330
Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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