Welche Behörde für die Bearbeitung eines Antrags auf Änderung (Umverteilung) oder Aufhebung einer Wohnsitzauflage zuständig ist, hängt davon ab, ob Sie einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht unanfechtbar entschieden worden ist.
Haben Sie einen entsprechenden Asylantrag gestellt, entscheidet über Ihre Wohnsitzauflage die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen. Möchten Sie in ein anderes Bundesland umziehen ohne dass Ihr Lebensunterhalt aktuell gesichert ist, entscheidet die für dieses Bundesland zuständige Behörde über den gestellten Umverteilungsantrag. Ihren Antrag können Sie jedoch in allen Fällen bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde der Stadt Hannover einreichen, er wird anschließend an die für die Bearbeitung und Entscheidung zuständige Behörde weitergeleitet.
Haben Sie keinen Asylantrag gestellt oder das Asylverfahren ist bereits unanfechtbar abgeschlossen, und Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung, die eine Wohnsitzauflage enthält, ist für die Entscheidung über einen Antrag auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzauflage die Ausländerbehörde zuständig.
