Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

Allgemeine Informationen

Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.  

Das FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Hannover ist die zentrale Anlaufstelle hierfür.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.

Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antragsformulare zur Vermittlung eines Krippen oder Kindergartenplatzes stehen in der Online-Betreuungsbörse zum Download bereit.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
51.73 - Frühkindliche Förderung und Kindertagespflege
51 - Fachbereich Jugend und FamilieJoachimstr. 8
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-43535
Telefax: +49 511 168-41170
E-Mail:

Aktuell wird die Beratung nur mit Termin angeboten. Bitte rufen Sie während der Öffnungszeiten bei uns an.

Mo: 08:30 - 11:30 Uhr
Di: 08:30 - 11:30 Uhr & 15:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:30 - 11:30 Uhr
Do: 08:30 - 11:30 Uhr
Offene Sprechstunde von 08:30 - 11:00 Uhr
Fr: geschlossen


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Das FamilienServiceBüro ist ebenerdig zu erreichen und verfügt über eine behindertengerechte Toilette.
Auch für die Kleinsten ist gut gesorgt: Es gibt einen Wickelplatz mit eigenem Heizstrahler.
zurück