Aufenthaltserlaubnis für einen vom Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck

Allgemeine Informationen

In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen vom Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden.

Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.


Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis notwendigen Biometriedaten und Zahlung der Bearbeitungsgebühr.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice

Voraussetzungen

Es muss sich um einen ganz besonderen Aufenthaltszweck handeln, den der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat und der gleichwohl die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis rechtfertigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie Ihres aktuellen Passes oder Passersatzes
  • Geeignete Nachweise, wodurch Ihr Lebensunterhalt gesichert ist

sowie zusätzlich für die erstmalige Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis:

  • Kopie des Einreisevisums
  • Angaben zu Ihrem Aufenthaltszweck im Bundesgebiet
  • Anmeldebestätigung oder Wohnungsgeberbestätigung

Bei besonderen Sachverhalten können im Einzelfall auch weitere Unterlagen angefordert werden. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
  • Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als 3 Monaten: 93 Euro
  • Bei Minderjährigen fällt jeweils nur die halbe Gebühr an.
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33 - Willkommensservice
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32330
Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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