Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu vier Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.
