Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist bis zum 23.07.2027 ausgesetzt.
Die Verlängerung bereits erteilter Aufenthaltserlaubnisse ist aber weiterhin möglich.
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist bis zum 23.07.2027 ausgesetzt.
Die Verlängerung bereits erteilter Aufenthaltserlaubnisse ist aber weiterhin möglich.
Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.
32.33 - Sachgebiet Willkommensservice
Erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist das unveränderte Erfüllen der Voraussetzungen, die zur Erteilung geführt haben. Es muss insbesondere ein gültiger Pass vorliegen und die familiäre Lebensgemeinschaft muss unverändert fortbestehen.
Bei besonderen Sachverhalten können im Einzelfall auch weitere Unterlagen angefordert werden. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.
Ansprechpartner/in| 32.33 - Willkommensservice | |
| Am Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32330 Homepage: https://hannover.gov.de/ABH | Öffnungszeiten:
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| Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz) | |