Aufenthaltserlaubnis für Forscher

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Forschungsvorhaben an einer Forschungseinrichtung im Bundesgebiet durchführen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Forscher oder für mobile Forscher beantragen.

Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
  • Ihre Einreise erfolgte mit dem erforderlichen Visum.
  • Sie haben eine Forschungsvereinbarung mit einer Forschungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen.
  • Der Lebensunterhalt in der Bedarfsgemeinschaft ist gesichert.
  • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie Ihres aktuellen Passes oder Passersatzes
  • Neue oder verlängerte Forschungsvereinbarung („Research Agreement“) der aufnehmenden Forschungseinrichtung
  • Stipendium (inkl. Nachweis der Höhe und Dauer) oder Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Gehaltsabrechnungen)
  • Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug der letzten Überweisung)

sowie zusätzlich für die erstmalige Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis:

  • Kopie des Einreisevisums
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Anmeldebestätigung oder Wohnungsgeberbestätigung

Bei besonderen Sachverhalten können im Einzelfall auch weitere Unterlagen angefordert werden. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
  • Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als 3 Monaten: 93 Euro 
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.

Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33.5 - Fachkräfte und Studierende
32.33 - WillkommensserviceAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 16832337
E-Mail: Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Kundenservice für Studierende und Fachkräfte sowie deren Familienangehörige:

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