Aufenthaltserlaubnis für Geduldete zum Zwecke der Ausbildung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Duldung besitzen und eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aufgenommen haben, kommt für Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zur Beendigung dieser Ausbildung in Betracht.

Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
  • Es liegt ein Vertrag über eine Berufsausbildung vor, die den gesetzlichen Anforderungen des § 16g AufenthG für eine Aufenthaltserlaubnis genügt.
  • Sie müssen seit mindestens 3 Monaten im Besitz einer Duldung nach § 60a AufenthG sein oder die Ausbildung wurde bereits während eines vorangegangenen Asylverfahrens begonnen.
  • Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 60a Abs. 6 AufenthG vor. 
  • Ihre Identität war fristgerecht geklärt.
  • Der Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie Ihres aktuellen Passes oder Passersatzes
  • Ausbildungsvertrag (bei Berufsausbildungen an Berufsfachschulen: Ausbildungsvertrag mit Anmeldebestätigung / Aufnahmezusage der jeweiligen Bildungseinrichtung mit Bezeichnung des konkreten Ausbildungsberufes)
  • Bestätigung der zuständigen Stelle (z.B. IHK, Handwerkskammer), dass eine Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse erfolgt ist
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate, z.B. Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit
  • Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)

Bei besonderen Sachverhalten können im Einzelfall auch weitere Unterlagen angefordert werden. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?
  • Die Gebühr beträgt 100 Euro.
  • Bei Minderjährigen fällt nur die halbe Gebühr an.
  • Bei Bezug von öffentlichen Leistungen (z.B. Sozialhilfe, Bürgergeld) kann eine Gebührenbefreiung bestehen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (Bescheid des Sozialamtes oder Jobcenters).
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33 - Willkommensservice
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32330
Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
zurück