Aufenthaltserlaubnis für Personen mit einem EU-Daueraufenthaltsrecht

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben und nun nach Deutschland weiterwandern, um hier eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, können Sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
  • Sie haben in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten inne.
  • Vor der erstmaligen Erteilung muss die Bundesagentur für Arbeit einer Beschäftigung zugestimmt haben.
  • Der Lebensunterhalt ist ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (ohne Anspruch auf Sozialleistungen) gesichert.
  • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des aktuellen Passes oder Passersatzes
  • Arbeitsverträge von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt
  • Sämtliche Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt, z.B.: Gehaltsabrechnung,
  • Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)

sowie zusätzlich für die erstmalige Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis:

  • Ein von Ihrem (künftigen) Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Zum Formular gelangen Sie über diesen Link.

Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit werden Ihnen die für die Antragsprüfung erforderlichen Unterlagen nach Eingang Ihres Antrags baldmöglichst mitgeteilt

Welche Gebühren fallen an?
  • Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
  • Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als 3 Monaten: 93 Euro 
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33.5 - Fachkräfte und Studierende
32.33 - WillkommensserviceAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 16832337
E-Mail: Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Kundenservice für Studierende und Fachkräfte sowie deren Familienangehörige:

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