Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers mit Aufenthaltstitel kann zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Aufenthaltserlaubnis für sonstige Familienangehörige
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
32.33 - Sachgebiet Willkommensservice
Voraussetzungen
- Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich.
- Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
- Ihre Einreise erfolgte mit dem erforderlichen Visum.
- Sie leben in familiärer Lebensgemeinschaft mit dem Familienangehörigen zusammen.
- Der Lebensunterhalt in der Bedarfsgemeinschaft ist gesichert.
- Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Ihres aktuellen Passes oder Passersatzes
Bei aktueller unselbständiger Erwerbstätigkeit:
- Sämtliche Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt, z.B. Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit
- Arbeitsverträge von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt
- Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit:
- Den letzten Einkommenssteuerbescheid
- Nachweise über die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen für die gesamte Familie (Krankenversicherung, auch die private Krankenversicherung, sämtliche Nachweise zur Altersvorsorge, auch zusätzliche private Rentenversicherungen, Vermögens- und Kapital bildende Verträge, Lebensversicherungen sowie die Pflegeversicherung)
- Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)
sowie zusätzlich für die erstmalige Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis:
- Kopie des Einreisevisums
- Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis
- Nachweise darüber, warum die Erteilung zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist
- Anmeldebestätigung oder Wohnungsgeberbestätigung
Bei besonderen Sachverhalten können im Einzelfall auch weitere Unterlagen angefordert werden. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
- Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als 3 Monaten: 93 Euro
- Bei Minderjährigen fällt jeweils nur die halbe Gebühr an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Ansprechpartner/in
| Stadt Hannover | |
| Platz der Menschenrechte 1 30169 Hannover Telefon: 0511 168-0 E-Mail: serviceportal@hannover-stadt.deHomepage: https://hannover.gov.de/ | |
