Wenn Sie noch nicht die Erteilungsvoraussetzungen für nachhaltig integrierte Duldungsinhaber erfüllen, aber sich seit Oktober 2017 im Bundesgebiet aufhalten, kommt für Sie die Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht in Betracht.
Diese Möglichkeit besteht nur noch bis zum 30.12.2025.
Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
32.33 - Sachgebiet Willkommensservice
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz einer Duldung.
- Sie haben sich am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Erteilung stehen keine Straftaten oder Täuschungshandlungen entgegen.
Ehegatten und Kinder im Haushalt einer Person mit entsprechender Aufenthaltserlaubnis müssen die zeitlichen Aufenthaltsvoraussetzungen nicht selbst erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen müssen zunächst nicht eingereicht werden. Diese sind nur bei bestimmten Sachverhalten erforderlich und würden gesondert angefordert werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr beträgt 100 Euro.
- Bei Minderjährigen fällt nur die halbe Gebühr an.
- Bei Bezug von öffentlichen Leistungen (z.B. Sozialhilfe, Bürgergeld) kann eine Gebührenbefreiung bestehen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (Bescheid des Sozialamtes oder Jobcenters).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Ansprechpartner/in
| 32.33 - Willkommensservice | |
| Am Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32330 Homepage: https://hannover.gov.de/ABH | Öffnungszeiten:
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| Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz) | |