Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung

Allgemeine Informationen

Zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung oder für eine schulische Berufsausbildung kann hier die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice

Voraussetzungen
  • Sie können einen betrieblichen oder schulischen Ausbildungsplatz in Deutschland nachweisen.
  • Sie verfügen über für diese Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
  • Ihr Lebensunterhalt muss für die Dauer des gesamten Aufenthalts gesichert sein. Welches Einkommen Ihnen dafür zur Verfügung stehen muss, erfahren Sie hier:
    Make it in Germany
    Die dort genannten Einkommensgrenzen verringern sich, sofern Sie nachweisen können, dass Sie in Deutschland mietfrei wohnen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des aktuellen Passes oder Passersatzes
  • Ein von Ihrem (künftigen) Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Zum Formular gelangen Sie über diesen Link. Bitte beachten Sie, dass in dem Formular die Ausbildungsgehälter aller Ausbildungsjahre eingetragen werden müssen.
  • Ausbildungsvertrag (sofern bereits vorhanden)
  • Sofern Sie die bei den Voraussetzungen genannten Einkommensgrenzen nicht erreichen, aber mietfrei wohnen können: Nachweis über dieses mietfreie Wohnen.
  • Bei schulischen Ausbildungen: Krankenversicherungsnachweis
  • Wenn eine Berufsausbildung bereits begonnen worden ist: Die letzte Gehaltsabrechnung.
    Bei Anträgen auf Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung werden die letzten drei Gehaltsabrechnungen benötigt.

Wenn während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis zwischenzeitlich eine neue Ausbildung begonnen wird bzw. wurde:

  • Neuer Ausbildungsvertrag
  • Ein von Ihrem (künftigen) Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Zum Formular gelangen Sie über diesen Link. Bitte beachten Sie, dass in dem Formular die Ausbildungsgehälter aller Ausbildungsjahre eingetragen werden müssen.
Welche Gebühren fallen an?
  • Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
  • Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als 3 Monaten: 93 Euro 
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.

Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33.5 - Fachkräfte und Studierende
32.33 - WillkommensserviceAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 16832337
E-Mail: Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Kundenservice für Studierende und Fachkräfte sowie deren Familienangehörige:

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