Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche

Allgemeine Informationen

Zur Fortsetzung eines Aufenthalts mit Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden, beispielsweise nach erfolgreichem Abschluss von Studium oder Berufsausbildung.

Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
  • Sie haben Ihre Ausbildung, Ihr Studium oder Ihre Forschung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen oder die Anerkennung Ihrer Qualifikation ist erfolgt.
  • Der Lebensunterhalt ist ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (ohne Anspruch auf Sozialleistungen) gesichert.
  • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des aktuellen Passes oder Passersatzes
  • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts:
    Bestätigung eines Geldinstituts über die Einrichtung eines Sperrkontos mit einem monatlichen Verfügungsbetrag von 1091 €. Bitte benutzen Sie für die Einrichtung des Sperrkontos das folgende Formular, in dem der notwendige Gesamtbetrag für das Sperrkonto genannt ist. 
    oder
    eine Verpflichtungserklärung zum Zweck der Arbeitsplatzsuche
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über den Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums oder über die Anerkennung Ihrer Qualifikation

Sofern Sie die vollständige oder teilweise Sicherung des Lebensunterhalts durch Einkommen z.B. aus einer Nebentätigkeit erzielen, sind zusätzlich folgende Nachweise erforderlich:

  • Arbeitsvertrag
  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen) der letzten drei Monate.
    Bitte beachten Sie, dass ein Einkommen von 1091 € erzielt werden muss, ansonsten ist ergänzend ein Sperrkonto zu eröffnen.

Wenn Ihnen bereits ein Stellenangebot vorliegt: 

  • Arbeitsvertrag sofern vorhanden sowie ein von Ihrem (künftigen) Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Zum Formular gelangen Sie über diesen Link.
  • Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug der letzten Überweisung)
Welche Gebühren fallen an?
  • Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
  • Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als 3 Monaten: 93 Euro 
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33.5 - Fachkräfte und Studierende
32.33 - WillkommensserviceAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 16832337
E-Mail: Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Kundenservice für Studierende und Fachkräfte sowie deren Familienangehörige:

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