Ihnen kann zum Zweck der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation eine Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme einschließlich sich daran anschließender Prüfungen erteilt werden.
Aufenthaltserlaubnis zur Berufsanerkennung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsanerkennung kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.
Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis notwendigen Biometriedaten und Zahlung der Bearbeitungsgebühr.
An wen muss ich mich wenden?
32.33 - Sachgebiet Willkommensservice
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
- Sie erfüllen die speziellen Voraussetzungen des § 16d AufenthG in der für Sie zutreffenden Konstellation. Unterschieden wird insbesondere, ob eine qualifizierte Beschäftigung begleitend ausgeübt werden soll oder nicht.
Ergänzende Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie hier:
Make it in Germany - Sie verfügen über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.
- Der Lebensunterhalt ist ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert.
- Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des aktuellen Passes oder Passersatzes
- Kopie Ihres bisherigeren Aufenthaltstitels (Visum oder Aufenthaltserlaubnis)
- Nachweis über den Stand der Berufsanerkennung:
- Bestätigung der zuständigen Anerkennungsbehörde darüber, dass ein Antrag für die Erteilung der Berufserlaubnis gestellt wurde
- Zwischen-, Gleichwertigkeits- oder Defizitbescheid der Anerkennungsbehörde sowie Anmeldung zu Prüfungen oder Sachkundelehrgängen, wenn diese von der zuständigen Anerkennungsstelle gefordert werden.
- Nachweise über die aktuelle Maßnahme zur Berufsanerkennung
Mögliche Nachweise zur aktuellen Maßnahme können Nachweise über die Teilnahme an einem Sprachkurs oder die vollständige Zahlung eines gebuchten Sprachkurses, Nachweise über die geplante Absolvierung einer Fachsprachprüfung bzw. Kenntnisprüfung, Hospitationsverträge oder im Falle einer begleitender Beschäftigung ein Weiterbildungsplan des Arbeitgebers sein, aus dem ersichtlich wird, in welchem Umfang und zeitlichen Rahmen die von der Anerkennungsstelle festgestellten Defizite im Rahmen der Beschäftigung ausgeglichen werden sollen . - Krankenversicherungsnachweis, sofern Sie keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen
- Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts:
Bestätigung eines Geldinstituts über die Einrichtung eines Sperrkontos. Bitte benutzen Sie für die Einrichtung des Sperrkontos das folgende Formular, in dem der notwendige Gesamtbetrag für das Sperrkonto genannt ist.
oder
eine Verpflichtungserklärung von einer Person im Bundesgebiet
oder
Bei Sicherung durch Aufnahme einer Beschäftigung:
Arbeitsvertrag sofern vorhanden sowie ein von Ihrem (künftigen) Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ und „Zusatzblatt A“. Zu den Formularen gelangen Sie über diesen Link (Bundesagentur für Arbeit - So beantragen Sie eine Beschäftigung) .
Sofern bereits vorhanden: Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z.B. Gehaltsabrechnungen) sowie
Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
- Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als 3 Monaten: 93 Euro
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
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