Ein Ausfuhrkennzeichen wird benötigt, um Fahrzeuge aus Deutschland in ein anderes Land zu überführen.
Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist das Fahrzeug vor der Aushändigung der Fahrzeugpapiere zur Prüfung der Fahrzeugidentität bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird im Zuge der Zulassung ein Vorfahrtsschein ausgestellt. Zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I kann auf Wunsch ein kostenpflichtiger Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden.
