Baustelle mit Tiefbau/Aufgrabung

Allgemeine Informationen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum), müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten müssen Sie (ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Wichtig: Anträge auf (Aufbruch)Genehmigungen - z. B. für eine Kellerwandsanierung - werden vom Fachbereich Tiefbau, Sachgebiet Sondernutzung, Tel.: 0511/168-42081, bearbeitet.

Verfahrensablauf

Die baugewerbebetreibende Person hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag mit den eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei, Verkehrsbetriebe und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber der antragstellenden Person angeordnet, die diese Maßnahmen auszuführen hat.

An wen muss ich mich wenden?
  • Straßenverkehrsbehörde

Welche/r Bezirkssachbearbeiter*in für Ihr Anliegen zuständig ist, können Sie dem Bezirkseinteilungsplan ("Zuständigkeiten Fachbereich Tiefbau") bei den Dokumenten entnehmen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Für Gemeindestraßen kann die Zuständigkeit auf die jeweilige Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt übertragen werden.

Liegt die Genehmigungsbehörde innerhalb Niedersachsens wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Straßenbaulastträger für die

  • Bundesautobahnen,
  • Bundes- und Landesstraßen sowie
  • die in der technischen Verwaltung des Landes liegenden Kreisstraßen (vor allem im Hinblick auf Baustellen und Brückenbauwerke)  

von der zuständigen Stelle gehört.

Voraussetzungen

Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Den baugewerbebetreibenden Personen und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) inklusive Regelpläne für verschiedene Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung:
RSA-Regelpäne

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen einen schriftlichen Antrag, den Sie per Mail, Fax oder postalisch zusenden können sowie einen Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell).

Eventuell wird zusätzlich ein Umleitungsplan benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

60 Euro - 900 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.


zuklappenAnsprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde
66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6
30161 Hannover
Telefon: +49 511 168-31201
Telefax: +49 511 168-31230
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/stvo-lhh

Montag: 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:
.
Führerscheinangelegenheiten:
0511/168-40706

Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
Allgemeines: 0511/168-45539

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text)
0511/168-31215

Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen
+49 511 168 31220/31221

Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum
0511/168-31201
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