Berichtigung von Urkunden bzw. Registereinträgen (Geburt, Sterbefall, Ehe, Lebenspartnerschaft)

Allgemeine Informationen

Sie haben festgestellt, dass die Angaben in einer Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde fehlerhaft sind?

Dann ist zunächst zu unterscheiden, ob die Angabe im jeweiligen Registereintrag schon von Anfang falsch war oder sich "nur" nach der Beurkundung Daten geändert haben.

Wenn es sich um nachträgliche Änderungen handelt – z. B. im Eheregister die Bestimmung eines Ehenamens oder im Geburtsregister eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung –, ist der Registereintrag nicht fehlerhaft, aber unvollständig. Das kann in bestimmten Fällen durch entsprechende Nachträge nachvollzogen werden (Fortführung).

Ist der Eintrag hingegen von Anfang an falsch – z. B. durch einen Schreibfehler im Namen oder ein falsches Geburtsdatum – und können die richtigen Tatsachen nachgewiesen werden, bedarf es einer Berichtigung des Registers.

Dabei ist zu beachten, dass im Interesse der Registerwahrheit die notwendigen Prüfungen sorgfältig erfolgen müssen und dies sowie ggf. notwendige Beteiligungen anderer Behörden keine Angaben zur Verfahrensdauer zulassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt in beiden Fällen bei dem Standesamt, das das jeweilige Register führt.

Wird das Register in Hannover geführt, ist das Standesamt Hannover zuständig.

Sofern andere Stellen (Personenstandsgericht) zu beteiligen sind, wird dies vom Standesamt veranlasst.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Falle einer Fortführung, wenden Sie sich bitte per E-Mail unter an das Standesamt Hannover. Bitte geben Sie dabei Ihre vollständigen Personalien an sowie die Registerdaten (Registernummer, beurkundete Person, Datum der Geburt oder Eheschließung etc.). Machen Sie sodann vollständige Angaben, welche Änderungen eingetreten sind, und fügen bestenfalls auch Kopien der passenden Unterlagen bei.

Handelt es sich Ihrer Meinung nach um eine Berichtigung, können Sie dies über den obigen Online-Service mitteilen. Das Standesamt wird Ihr Anliegen prüfen und ggf. weitere notwendigen Informationen und Unterlagen anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

In bestimmten Fällen können Gebühren anfallen. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für Berichtigungsverfahren sind keine Fristen vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz


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32.31.2 - Urkundenservice und Folgebeurkundungen
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
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Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahn:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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