Sie haben festgestellt, dass die Angaben in einer Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde fehlerhaft sind?
Dann ist zunächst zu unterscheiden, ob die Angabe im jeweiligen Registereintrag schon von Anfang falsch war oder sich "nur" nach der Beurkundung Daten geändert haben.
Wenn es sich um nachträgliche Änderungen handelt – z. B. im Eheregister die Bestimmung eines Ehenamens oder im Geburtsregister eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung –, ist der Registereintrag nicht fehlerhaft, aber unvollständig. Das kann in bestimmten Fällen durch entsprechende Nachträge nachvollzogen werden (Fortführung).
Ist der Eintrag hingegen von Anfang an falsch – z. B. durch einen Schreibfehler im Namen oder ein falsches Geburtsdatum – und können die richtigen Tatsachen nachgewiesen werden, bedarf es einer Berichtigung des Registers.
Dabei ist zu beachten, dass im Interesse der Registerwahrheit die notwendigen Prüfungen sorgfältig erfolgen müssen und dies sowie ggf. notwendige Beteiligungen anderer Behörden keine Angaben zur Verfahrensdauer zulassen.
