Für Personen, die seit mindestens 12 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden pro Woche ausüben und seitdem eine Duldung besitzen, kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung einer Beschäftigungsduldung in Betracht.
Beschäftigungsduldung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Beschäftigungsduldung kann unter Beifügung der unten aufgeführten Unterlagen formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
32.33 - Sachgebiet Willkommensservice
Voraussetzungen
- Sie besitzen seit mindestens 12 Monaten eine Duldung.
- Sie üben seit mindestens 12 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden pro Woche aus.
- Ihr Lebensunterhalt ist seit 12 Monaten durch das Einkommen aus dieser Beschäftigung gesichert.
- Sie sind bis zum 31.12.2022 nach Deutschland eingereist.
- Ihre Identität und ggf. die Identität eines Ehepartners bzw. Lebenspartners war fristgerecht geklärt.
- Sie haben hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (Niveau A2).
- Sofern Sie minderjährige Kinder im schulpflichtigen Alter haben, besuchen diese Kinder eine Schule.
- Sie und ggf. Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartner haben im Falle einer Verpflichtung zum Integrationskurs diesen erfolgreich abgeschlossen oder den Abbruch nicht zu vertreten.
- Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über die Identität (z.B. Kopie des Heimatpasses) von Ihnen und ggf. Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner
- Im Falle einer in Deutschland beendeten Schulausbildung:
Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses (mindestens Hauptschule)
Wenn keine Schulausbildung in Deutschland abgeschlossen worden ist:
Sofern vorhanden: Vorlage eines Sprachzertifikats mindestens des Niveaus A2 über das Bestehen hinreichender Deutschkenntnisse - Arbeitsvertrag
- Sämtliche Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, z.B. Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs)
- Bei schulpflichtigen Kindern in der Familie: Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung für alle schulpflichtigen Kinder
- Bei erfolgter Verpflichtung zum Integrationskurs (ggf. auch Ihres
- Ehegatten oder Lebenspartners): Nachweis über den erfolgreichen Abschluss oder darüber, dass ein Abbruch des Kurses nicht zu vertreten war.
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Sofern der Lebensunterhalt in der Bedarfsgemeinschaft gesichert ist, können für die Ausstellung einer Beschäftigungsduldung Gebühren anfallen, deren Höhe von der Art der Ausstellung abhängt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Ansprechpartner/in
| Stadt Hannover | |
| Platz der Menschenrechte 1 30169 Hannover Telefon: 0511 168-0 E-Mail: serviceportal@hannover-stadt.deHomepage: https://hannover.gov.de/ | |
