Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Allgemeine Informationen

Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten, das das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG eingeführt hat. Dieses Verfahren soll die Einreise von Fachkräften aus dem Ausland deutlich beschleunigen. Arbeitgeber*innen haben nun die Möglichkeit, mit einer Vollmacht der im Ausland lebenden Fachkraft für diese den Antrag auf eine schnellere Einreise zu stellen.

In Niedersachsen hat die Landesregierung am 15. Oktober 2024 beschlossen, eine neue Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren einzurichten. Diese wurde am 1. Juli 2025 in Osnabrück eröffnet und ist der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugeordnet.

Seit dem 01.01.2026 ersetzt diese Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren vollständig die kommunalen Ausländerbehörden.

Erst nach der Einreise wechselt die Zuständigkeit auf die Ausländerbehörde am Wohnort der Fachkraft. Anträge auf Aufenthaltserlaubnis sind nach der Einreise dort zu stellen.

Verfahrensablauf

Anträge der Arbeitgeber*innen auf ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren sind seitdem über den Online-Dienst der Zentralstelle zu stellen, der über die Webseite der Zentralstelle zu erreichen ist, die zudem viele weitere Informationen zum Verfahren enthält.


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