Daueraufenthaltsbescheinigung für Unionsbürger

Allgemeine Informationen

Unionsbürger, die sich 5 Jahre durchgängig freizügigkeitsberechtigt Jahre in Deutschland aufgehalten haben, haben dadurch ein Daueraufenthaltsrecht erlangt. Dieses kann auf Antrag von der Ausländerbehörde bescheinigt werden.

Verfahrensablauf

Die Daueraufenthaltsbescheinigung kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice

Voraussetzungen

Für die Ausstellung einer Daueraufenthaltsbescheinigung müssen Sie sich als Unionsbürger 5 Jahre durchgängig freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufgehalten haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die für die Antragsprüfung erforderlichen Unterlagen werden Ihnen nach Eingang Ihres Antrags baldmöglichst mitgeteilt. Bitte haben Sie bis dahin Geduld.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Ausstellung einer Daueraufenthaltsbescheinigung beträgt 10 Euro.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33.4 - Einreisen, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger
32.33 - WillkommensserviceAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 16832338
Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Kundenservice für Einreise, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger sowie deren Familienangehörigen:

Wenn Sie Ausländer aus dem Ausland zu Besuch einladen, oder als Familienangehörige dauerhaft nach Deutschland holen möchten, ist das Team Einreise und EU für Sie die richtige Kontaktperson. Dieses bearbeitet zudem die Anliegen von EU-Bürgern sowie deren Familien.
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