Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers sind, aber selbst nicht die Unionsbürgerschaft besitzen, können Sie nach einem fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte beantragen.

Verfahrensablauf

Die Daueraufenthaltskarte kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice

Voraussetzungen

Für die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte müssen Sie Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers oder eine berechtigte nahestehende Person sein und sich seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die für die Antragsprüfung erforderlichen Unterlagen werden Ihnen nach Eingang Ihres Antrags baldmöglichst mitgeteilt. Bitte haben Sie bis dahin Geduld.

Welche Gebühren fallen an?
  • Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 Euro
  • Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33.4 - Einreisen, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger
32.33 - WillkommensserviceAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 16832338
Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Kundenservice für Einreise, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger sowie deren Familienangehörigen:

Wenn Sie Ausländer aus dem Ausland zu Besuch einladen, oder als Familienangehörige dauerhaft nach Deutschland holen möchten, ist das Team Einreise und EU für Sie die richtige Kontaktperson. Dieses bearbeitet zudem die Anliegen von EU-Bürgern sowie deren Familien.
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