Unbegleitete Minderjährige erhalten über das für sie zuständige Jugendamt eine Duldung. Zuständig für die Ausstellung der Duldung ist die Ausländerbehörde, in deren Bezirk die jugendhilferechtliche Unterbringung erfolgt ist.
Duldung für unbegleitete Minderjährige
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Das zuständige Jugendamt muss nach einer Inobhutnahme Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufnehmen, diese Kontaktaufnahme kann bei externen Jugendämtern auch über unser Kontaktformular erfolgen. Die Ausstellung der Duldung erfolgt anschließend in der Regel per Post, entweder an das zuständige Jugendamt oder auf Wunsch auch direkt an den Ort der Unterbringung.
An wen muss ich mich wenden?
32.33 - Sachgebiet Willkommensservice
Voraussetzungen
Bei unbegleiteten Minderjährigen sind die Voraussetzungen für eine Duldung erfüllt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt werden alle vorliegenden Angaben des Jugendamts zur Person des unbegleiteten Minderjährigen.
Welche Gebühren fallen an?
Da der Lebensunterhalt von unbegleiteten Minderjährigen in aller Regel nicht gesichert ist, fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Die erste Duldung wird in der Regel unmittelbar nach der Feststellung, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, ausgestellt. Eine Erneuerung dieser Duldung erfolgt in der Regel kurz vor ihrem Ablauf.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Ansprechpartner/in
| 32.33 - Willkommensservice | |
| Am Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32330 Homepage: https://hannover.gov.de/ABH | Öffnungszeiten:
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| Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz) | |