Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Führen einer ehelichen Lebensgemeinschaft besitzen, kann nach einer Trennung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Sie entstanden sein.
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.
Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis notwendigen Biometriedaten und Zahlung der Bearbeitungsgebühr.
An wen muss ich mich wenden?
32.33 - Sachgebiet Willkommensservice
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
- Die eheliche Lebensgemeinschaft hat seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden oder der Ehepartner ist gestorben, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand.
- Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
- Bei der Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis nach einem Jahr muss der Lebensunterhalt in der Bedarfsgemeinschaft gesichert sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine geringere als die dreijährige Zeit des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft ausreichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Ihres aktuellen Passes oder Passersatzes
sowie zusätzlich für die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis:
Bei aktueller unselbständiger Erwerbstätigkeit:
- Sämtliche Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt, z.B. Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit
- Arbeitsverträge von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt
- Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit:
- Den letzten Einkommenssteuerbescheid
- Nachweise über die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen für die gesamte Familie (Krankenversicherung, auch die private Krankenversicherung, sämtliche Nachweise zur Altersvorsorge, auch zusätzliche private Rentenversicherungen, Vermögens- und Kapital bildende Verträge, Lebensversicherungen sowie die Pflegeversicherung)
- Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)
Bei besonderen Sachverhalten können im Einzelfall auch weitere Unterlagen angefordert werden. Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Welche Gebühren fallen an?
- Für den Wechsel des Aufenthaltszwecks zu dieser Aufenthaltserlaubnis: 98 Euro
- Für die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis von mehr als 3 Monaten: 93 Euro
- Bei Bezug von öffentlichen Leistungen (z.B. Sozialhilfe, Bürgergeld) kann eine Gebührenbefreiung bestehen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (Bescheid des Sozialamtes oder Jobcenters).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Ansprechpartner/in
| 32.33 - Willkommensservice | |
| Am Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32330 Homepage: https://hannover.gov.de/ABH | Öffnungszeiten:
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| Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz) | |