Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
Allgemeine Informationen
Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter melden Sie Ihr Fahrzeug auf eine neue Anschrift um und beantragen ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen , wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Kommune verlegen.
Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. die Regionen Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu. Eine Ausdehnung des Umkennzeichnungsverzichts auf weitere Zulassungbereiche ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.
Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wurde zum 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können nunmehr beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels gegenüber der zuständigen Stelle bestehen bleibt und auch weiterhin eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich ist.
Verfahrensablauf
Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung ebenda vorgenommen. Falls Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten in jedem Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I . Eine Eintragung in der der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nur bei Kennzeichenwechsel und „alte“ Fahrzeugbriefe und Fahrzeugscheine können beibehalten werden. Es muss kein Umtausch auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – maximal 3 Monate alt
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Zulassungsbescheinigung Teil I
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bei Ummeldung mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: Zulassungsbescheinigung Teil II
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gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
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bisherige/-s Kennzeichen
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
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gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der
Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ:
- Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Soweit Anträge/Formulare notwendig sind, können Sie diese vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen.
Was sollte ich noch wissen?
Neue Kennzeichenschilder können Sie während der Ummeldung von privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden anschließend von der zuständigen Stelle mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.
Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung „ Kraftfahrzeugkennzeichen: Reservierung – Wunschkennzeichen “.
| 32.21 - Team Service Center Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 051161611000 Telefax: 0511616-11001 E-Mail: Servicecenter@region-hannover.deHomepage: https://www.region-hannover.deÖffnungszeiten: Mo. + Do. 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Di. + Mi. 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr Fr. 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Sa. Geschlossen | |
| Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen Deisterplatz 2 30890 Barsinghausen Telefon: 051057742200 Telefax: 051057742337 E-Mail: buergerbuero@stadt-barsinghausen.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136898244 Telefax: 05136898-212 E-Mail: buergerbuero@burgdorf.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel Fuhrberger Straße 4 30938 Burgwedel Telefon: 051398973500 Telefax: 051398973414 Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Garbsen Rathausplatz 1 30823 Garbsen Telefon: 05131707270 Telefax: 05131707-226 E-Mail: buergerbuero@garbsen.deÖffnungszeiten: Montag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen Bothfelder Straße 29 30916 Isernhagen Telefon: 05116153300 E-Mail: buergerbuero@isernhagen.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Laatzen Marktplatz 13 30880 Laatzen Telefon: 051182050 Telefax: 05118205-3296 Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen Marktplatz 1 30853 Langenhagen Telefon: 051173079223 Telefax: 051173079269 Öffnungszeiten: Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Lehrte Rathausplatz 1 31275 Lehrte Telefon: 051325050 Telefax: 05132505-310 E-Mail: info@lehrte.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge. An der Stadtmauer 1 31535 Neustadt am Rübenberge Telefon: 050328433000 E-Mail: zulassung@neustadt-a-rbge.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Seelze Rathausplatz 1 30926 Seelze Telefon: 05137828352 Telefax: 05137828350 E-Mail: buergerbuero@stadt-seelze.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Sehnde Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138707111 Telefax: 05138707123 E-Mail: buergerbuero@sehnde.deÖffnungszeiten: Montag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Springe Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 0504173115 E-Mail: buergerservice@springe.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Uetze Marktstraße 9 31311 Uetze Telefon: 05173970030 Telefax: 05173970234 E-Mail: einwohner@uetze.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Bitte beachten: Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiterhin zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen. | |
| Kfz-Zulassungsstelle Wedemark Fritz-Sennheiser-Platz 1 30900 Wedemark Telefon: 05130581300 E-Mail: buergerbuero@wedemark.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: Nur nach Terminvereinbarung Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr 1. und 3. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung | |
| Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen Hauptstraße 1 bis 2 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 05103700740 E-Mail: buergerbuero@wennigsen.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr | |
| Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf Südstraße 1 31515 Wunstorf Telefon: 05031101400 Telefax: 05031101321 E-Mail: buergerbuero@wunstorf.deÖffnungszeiten: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr | |
| Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden Kirchstraße 1-3 30989 Gehrden Telefon: 0510864040 E-Mail: buergerservice@gehrden.deHomepage: https://www.gehrden.de/portal/startseite.htmlÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr |
