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Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts – Mehrstaatigkeit
Am 27.06.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Hiermit wird in Deutschland die Mehrstaatigkeit zugelassen. Sofern Sie bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, ist eine Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr notwendig. Sie müssen die Mehrstaatigkeit nicht gesondert beantragen. Das Sachgebiet Einbürgerung wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Sofern Sie bei der Einbürgerung einen Auflagenbescheid erhalten haben, müssen Sie diesen nicht mehr erfüllen. Die Verpflichtung zur Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit wurde ersatzlos aufgehoben. Sie erhalten kein weiteres Schreiben des Sachgebietes Einbürgerung.
a) Online:
Einbürgerungsantrag online stellen (von uns empfohlenes Verfahren)
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird das Sachgebiet Einbürgerung den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden. Wegen der sehr hohen Zahl an offenen Einbürgerungsanträgen und der umfangreichen Prüfung kann dies allerdings mehrere Monate dauern. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis und Geduld.
b) Offline:
Alternativ können Sie auch den Antrag mit Hilfe des unten abrufbaren PDF`s stellen. Hierbei beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Soweit nötig, fordert das Sachgebiet Einbürgerung noch weitere Unterlagen an.
Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Einbürgerung.
Um deutsche/r Staatsangehörige/r zu werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
Wenn Sie diese Voraussetzungen oder Ausnahmen (noch) nicht erfüllen, kann eventuell nach anderen Bestimmungen eingebürgert werden. Detailliertere Informationen erhalten Sie durch unseren Online-Check.
Bitte führen Sie den Online-Check Einbürgerung durch. Durch dieses digitale Beratungsangebot erhalten Sie eine Liste, welche Dokumente benötigt werden.
Bringen Sie zur Antragsabgabe den ausgefüllten Antrag und die Originaldokumente mit.
Alle ausländischen Dokumente müssen in deutscher Sprache übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einem Übersetzer in Deutschland erfolgen, der für deutsche Gerichte zugelassen ist.
255,00 Euro pro Person.
51,00 Euro für Kinder unter 16 Jahren, die zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil einen Antrag stellen.
Grundsätzlich wird ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland von 8 Jahren vorausgesetzt. Genauere Informationen erhalten Sie durch den Online-Check.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ich wohne mit Hauptwohnsitz in Hannover. Wann und wo kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?
Das Sachgebiet Einbürgerung ist für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen für alle in Hannover lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zuständig.
Informieren Sie sich über die Einbürgerung. Nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebet des Online-Checks. Durch diesen erfahren Sie, ob Sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen und welche Dokumente benötigt werden. Danach können Sie den Online-Antrag nutzen oder Sie nutzen unser Kontaktformular, um einen Termin zur Antragsabgabe anzufragen.
Sie erhalten einen Termin zur Antragsabgabe. Bitte bringen Sie zum Termin der Antragsabgabe den ausgefüllten Einbürgerungsantrag und die erforderlichen Dokumente im Original mit.
Ich habe den Online-Check durchgeführt, erfülle die Voraussetzungen und möchte einen Termin zur Abgabe meines Antrages vereinbaren.
Nutzen Sie unseren Online-Antrag (bevorzugtes Verfahren).
Wenn Sie weiterhin den Papier-Antrag stellen wollen, nutzen Sie für die Anfrage eines Termins zur Abgabe des Einbürgerungsantrages unser Kontaktformular Einbürgerung. Die Termine werden durch das Sachgebiet Einbürgerung vergeben.
Ich habe einen Termin erhalten, kann jedoch nicht erscheinen.
Unsere Terminkapazitäten sind leider beschränkt, ein verschobener Termin kann mehrere Wochen oder Monate später liegen. Bitte versuchen Sie, den vereinbarten Termin wahrzunehmen. Sollte es Ihnen wirklich nicht möglich sein, einen Termin wahrzunehmen, Stornieren Sie den Termin und teilen uns im folgenden Schritt mit, dass Sie einen erneuten Termin wünschen bzw. den ursprünglichen Termin umbuchen wollen.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen?
Einen ersten Überblick erhalten Sie in der Dienstleistung „Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch“. Darin finden Sie den sogenannten Online-Check. Damit können Sie komfortabel und rund um die Uhr prüfen, ob Ihr Antrag auf Einbürgerung voraussichtlich erfolgreich sein wird.
Können Familien einen gemeinsamen Einbürgerungsantrag stellen?
Für Kinder unter 16 Jahren kann die Einbürgerung im Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils mitbeantragt werden.
Ehegatten, Lebenspartner und Kinder ab 16 Jahren müssen einen eigenen Antrag stellen
Ansprechpartner/in| 32.32 - Einbürgerung | |
| 32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Homepage: https://hannover.gov.de/einbuergerung | Öffnungszeiten:
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| Kundenservice für Einbürgerungen: Wenn Sie sich einbürgern lassen möchten, sind die Mitarbeitenden aus dem Team Einbürgerungen die richtigen Ansprechpartner für Sie. | |