Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr

Allgemeine Informationen

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen (einschließlich Ladung), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung.

Die zurzeit geltenden Grenzmaße sind:

Länge Sattelzug:

16,50  m

Länge Gliederzug:

18,75  m

Breite:

  2,55  m

Höhe: 

  4,00  m

Gesamtgewicht max.:

40,00  t (richtet sich nach der Anzahl der Achsen)

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) möglich. Eine Beantragung ist auch mittels Übersendung des ausgefüllten Antrages per E-Mail oder Fax möglich.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreie Stadt, der selbständigen Stadt und der Gemeinde.

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Beförderung einer unteilbaren Ladung,
  • Transport auf der Schiene oder dem Wasser nicht möglich,
  • geeignete Fahrtstrecke vorhanden.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 10,20 bis 767,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

  • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
  • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
  • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.
Bearbeitungsdauer

Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung in der Regel bis zu 5 Werktage dauert.


zuklappenAnsprechpartner/in
66.12 - Schwertransporte/Transportgenehmigungen
66 - Fachbereich Tiefbau66.1 - Koordinierung und VerkehrRundestr. 6
30161 Hannover
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Telefon: +49 511 168-33429
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