Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug, das bisher noch keine Zulassung hatte, erstmalig zulassen.
Erstzulassung eines Neufahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges; auch Tageszulassung)
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie benötigen für Ihr Anliegen einen Termin in der Zulassungsbehörde. Einen Termin können Sie online vereinbaren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Kfz-Zulassungsbörde der Stadt Hannover ist für alle Fahrzeugangelegenheiten der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover oder bei Zuzug in das Stadtgebiet Hannover zuständig. Bei juristischen Personen (z. B. Firmen) ist der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung entscheidend.
Wenn Sie außerhalb des Stadtgebietes Hannover in einer regionsangehörigen Gemeinde (z.B. Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg etc.) Ihren Hauptwohnsitz haben oder dorthin umziehen, müssen Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Region Hannover bzw. an das Serviceportal www.region-hannover.gov.de oder die Servicenummer der Region Hannover 0511 616-11000 wenden.
Voraussetzungen
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, diese Rückstände bei der Zulassungsbehörde bei der Zulassung mit zu begleichen.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden. Diese müssen vorab beim Hauptzollamt beglichen werden und ein entsprechender Zahlungsbeleg ist ggf. vorzulegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder COC-Papier
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
- Ausweisdokument
- SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
- Ggf. Antrag auf Umsatzsteuer, wenn im Kaufvertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde
- bei Fahrzeugen, deren Herstellungsdatum vor mehr als 18 Monaten liegt, ist eine neue Hauptuntersuchungsbescheinigung vorzulegen.
Bei importierten Fahrzeugen wird zusätzlich benötigt:
- Nach Möglichkeit eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (Certificate of Conformity = CoC) oder eine Datenbestätigung ggf. ausländische Dokumente
- Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei Import aus einem anderen EU-Land)
- Kaufvertrag (nicht erforderlich bei Import aus einem anderen EU-Land)
Sofern Dritte Ihr Anliegen erledigen, benötigen diese eine Vollmacht und einen gültigen Personalausweis. Bei Firmen muss grundsätzlich ein aktueller Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister sowie der Personalausweis der unterschriftsberechtigten Person vorgelegt werden. Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug sowie der Personalausweis der verantwortlichen Person erforderlich. Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) wird eine komplette Übersicht der Gesellschafter*innen (Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Dienstleistung erfolgen soll - von allen Gesellschafter*innen durch Unterschrift bestätigt, benötigt. Freiberuflich tätige Personen brauchen einen geeigneten Nachweis der Ausübung des Gewerbes (z. B. Visitenkarte). Minderjährige Fahrzeughalter*innen müssen eine Einverständniserklärung mit Unterschrift beider Elternteile (ggf. Sorgerechtsnachweis) und deren Personalausweise vorlegen. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland benötigen eine Empfangsbevollmächtigung für eine Person mit dem Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Serviceleistungen variieren. Die Gebühren können grundsätzlich nur mit EC- oder Kreditkarte und nicht in bar gezahlt werden.
| 32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde | |
| Am Schützenplatz 1 30169 Hannover (Eingang C) E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de | Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
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| Anreise: Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) | |
- Wunschkennzeichen
- Wiederzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs (gleicher Halter)
- Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs mit Halterwechsel
- Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung
- Zulassung für 100km/h (Anhänger)
- Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
