Fahrerlaubnis – Erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

Diesen Antrag können nur Personen stellen, die weder in Deutschland noch im Ausland eine Fahrerlaubnis besessen haben. Die Antragstellung sollte zeitgleich oder kurz nach Beginn der Fahrschulausbildung erfolgen.

Verfahrensablauf

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
Sie können einen Antrag auf erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis online stellen.
Alternativ kann der Antrag auf erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich gestellt werden. Den Termin für eine persönliche Antragstellung können Sie direkt online buchen (siehe Link oben).

Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E oder DE:
Der Antrag auf erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis kann in der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich gestellt werden. Den Termin für eine persönliche Antragstellung können Sie direkt online buchen (siehe Link oben).

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Entscheidung und die Herstellung eines Führerscheins wird bei der Bundesdruckerei beauftragt. Sobald der Führerschein an die Fahrerlaubnisbehörde geliefert wurde, wird der Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle (TÜV, DEKRA, etc.) übermittelt. Nach erfolgreicher praktischer Fahrprüfung wird der Führerschein von der fahrprüfenden Person ausgehändigt.

An wen muss ich mich wenden?

Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
Persönliche Anträge werden ausschließlich in den Bürgerämtern der Landeshauptstadt Hannover entgegengenommen.

Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E oder DE:
Persönliche Anträge werden ausschließlich in der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover entgegengenommen.

Zuständige Stelle

Für Personen mit dem Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Hannover ist die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Hannover zuständig. Fachliche Fragen sind an diese zu stellen.

Voraussetzungen
  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes in der Landeshauptstadt Hannover
  • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
    • 24 Jahre für die Klassen D, DE und für den direkten Zugang zur Klasse A
    • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E
    • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
    • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 oder C1E
    • 17 Jahre für das begleitete Fahren mit 17 Jahren der Klassen B und BE
    • 16 Jahre für die Klassen A1, T oder L
    • 15 Jahre für die Klasse AM
  • Es darf keine Fahrerlaubnis dieser Klassen vorliegen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt ist.

Detaillierte Informationen finden Sie hier:
Fahrerlaubnisklassen auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für alle Klassen:

  • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger Passersatz in Kopie
  • aktuelles biometrisches Lichtbild. In den Bürgerämtern und dem HannoverServiceCenter stehen SpeedCapture Stationen für biometrische Fotos bereit. Kosten: 6,00 Euro.
  • Alternativ: Auf Fotopapier ausgedruckt, im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung. Die Übernahme des digitalen Lichtbildes von zertifizierten Fotografen ist nicht möglich (Genaueres dazu: Biometrische Bilder).
  • Erste-Hilfe-Nachweis im Original
  • Ausbildungsvertrag der Fahrschule

Zusätzlich für die Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:

  • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) im Original

Zusätzlich für die Klasse C1, C1E, C oder CE:

  • Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original
  • Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung) im Original.
Welche Gebühren fallen an?
  • Antragsgebühr: 45,90 Euro
  • Mit Auflage B197 insgesamt: 74,50 Euro

Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis zur Ablegung der praktischen Prüfung

Ab 1. April 2021 kann die praktische Führerscheinprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen von Fahrzeugen mit Automatikgebetrieben beschränkt wird. Voraussetzung dafür ist, dass während der praktischen Fahrschulausbildung mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden. Die Fahrschule muss bescheinigen, dass die Fahrschülerin oder der Fahrschüler in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

Bitte kreuzen Sie bei Nutzung dieser Möglichkeit in Ihrem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an, dass Sie die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen haben möchten.

Diejenigen, die die gesamte Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren und anschließend ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe nutzen, kreuzen bitte die Eintragung der Schlüsselzahl 78 an.

Sofern Sie die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen, müssen Sie keine weiteren Angaben machen. Sie dürfen anschließend sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe führen.


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32.11.5 - Bürgeramt Aegi
Aegidientorplatz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
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*Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

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32.11.4 - Bürgeramt Linden
Lindener Marktplatz 1
30449 Hannover
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Telefax: +49 511 168-43973
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Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage.
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32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
Lister Str. 10
30163 Hannover
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Telefax: +49 511 168-48202
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                      14:00 bis 18:00 Uhr*
Freitag:         08:00 bis 14:00 Uhr

*Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich

Das Bürgeramt Linden befindet sich im Podbi-Park in der 1. Etage.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
Anne-Stache-Allee 7
30459 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49582
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Freitag:         08:00 bis 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Eingeschränkter Service im Bürgeramt Ricklingen

Bitte beachten Sie: Die Abholung der Dokumente ist seit dem 1.6.26 wieder im Bürgeramt Ricklingen  möglich.

Das Bürgeramt wird ein eingeschränktes Serviceangebot zur Verfügung stellen- obwohl die eigentlichen Räume des Bürgeramts wegen einer Schadstoffbelastung zunächst geschlossen bleiben -, dass folgenden Service umfasst:
1.    Meldeangelegenheiten;
2.    Ausstellung und Beantragung von Ausweisdokumenten
3.    Beantragung von Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister;
4.    Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen; 
5.    Verkauf von Schwerbehinderten-WC-Schlüsseln.
Dieses Angebot des Bürgeramts Ricklingen richtet sich in erster Linie an Personen mit körperlichen Mobilitätseinschränkungen. Bürgerinnen ohne solche Einschränkungen empfehlen wir weiterhin auf die anderen Bürgerämter der Landeshauptstadt Hannover auszuweichen.

32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
Elmstr. 15
30657 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48116
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich

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Dienstag:      08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:      08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:  08:00 bis 13:00 und
                      14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:         08:00 bis 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-32787
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Montag:        08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:      08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:      08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:  08:00 bis 18:00 und
Freitag:         08:00 bis 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail: E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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