Fischereischein

Allgemeine Informationen

Voraussetzung für den Erhalt des Fischereischeins ist eine bestandene Fischereiprüfung, die zum Beispiel bei einem authorisierten Fischereiverein abgelegt werden kann.

Wer in Niedersachsen die Fischerei in Küstengewässern oder auf hoher See ausüben will, braucht einen Fischereischein. Für die Fischerei in Binnengewässern ist ein Fischereischein nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

Allerdings benötigen Sie, wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, entweder einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein).

Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Sportanglerverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

Verfahrensablauf
  • Sie beantragen die Ausstellung eines Fischereischeins bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes.
  • Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und die gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, stellt die Gemeinde den Fischereischein als Lichtbildausweis aus.
An wen muss ich mich wenden?

Der Fischereischein wird im Fachbereich Öffentliche Ordnung, Arbeitsgruppe Waffen- und Fischereirecht, oder den Bürgerämtern der Landeshauptstadt ausgestellt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • abgelegte Fischerprüfung, entweder
    • bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
    • wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
    • abgelegte Prüfung als Berufsfischer
  • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
    • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
  • Hauptwohnung in Hannover
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
  • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild auf Fotopapier ausgedruckt, im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung. Die Übernahme des digitalen Lichtbildes von zertifizierten Fotografen ist nicht möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit im HannoverServiceCenter und in allen Bürgerämtern ein biometrisches Lichtbild anzufertigen (Genaueres dazu: Biometrische Bilder).
  • Personalausweis
  • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
    Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 45,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt von der zuständigen Gemeinde sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Was sollte ich noch wissen?

In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.


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Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

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32.11.4 - Bürgeramt Linden
Lindener Marktplatz 1
30449 Hannover
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Telefax: +49 511 168-43973
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Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
Lister Str. 10
30163 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48202
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Freitag:         08:00 bis 14:00 Uhr

*Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich

Das Bürgeramt Linden befindet sich im Podbi-Park in der 1. Etage.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
Anne-Stache-Allee 7
30459 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49582
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Mittwoch:      08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:  08:00 bis 13:00 und
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Freitag:         08:00 bis 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Eingeschränkter Service im Bürgeramt Ricklingen

Bitte beachten Sie: Die Abholung der Dokumente ist seit dem 1.6.26 wieder im Bürgeramt Ricklingen  möglich.

Das Bürgeramt wird ein eingeschränktes Serviceangebot zur Verfügung stellen- obwohl die eigentlichen Räume des Bürgeramts wegen einer Schadstoffbelastung zunächst geschlossen bleiben -, dass folgenden Service umfasst:
1.    Meldeangelegenheiten;
2.    Ausstellung und Beantragung von Ausweisdokumenten
3.    Beantragung von Führungszeugnissen und Auszügen aus dem Gewerbezentralregister;
4.    Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen; 
5.    Verkauf von Schwerbehinderten-WC-Schlüsseln.
Dieses Angebot des Bürgeramts Ricklingen richtet sich in erster Linie an Personen mit körperlichen Mobilitätseinschränkungen. Bürgerinnen ohne solche Einschränkungen empfehlen wir weiterhin auf die anderen Bürgerämter der Landeshauptstadt Hannover auszuweichen.

32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
Elmstr. 15
30657 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48116
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Montag:        08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag:      08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:      08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:  08:00 bis 13:00 und
                      14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:         08:00 bis 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-32787
E-Mail:

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Dienstag:      08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:      08:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag:         08:00 bis 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.


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