Förderung für Schallschutzfenster

Allgemeine Informationen

Mit dem Schallschutzfensterprogramm der Landeshauptstadt Hannover wird ein Baustein aus dem Lärmaktionsplan zur Lärmminderung umgesetzt.

Die Grundlage der Förderung bildet die „Förderrichtlinie für die Vergabe von Zuwendungen im Rahmen des Schallschutzfensterprogramms.

Ob Sie betroffen sind, können Sie der Karte im Hannover-Gis entnehmen.

Gefördert werden schalldämmende Fenster und Balkontüren in zum Aufenthalt bestimmten Wohnräumen wie Wohn-, Schlaf-,
Kinderzimmer und Wohnküchen. Ebenfalls sind zu ersetzende Rollläden förderfähig, wenn sie mit den Fenstern oder Balkontüren
ausgetauscht werden müssen. Zusätzlich wird in Räumen, die zum Schlafen genutzt werden (Schlaf- und Kinderzimmer),
der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.

Informationen zu Förderhöhe:

  • 400,- €/m2 inkl. Mwst. Fenster-/Türfläche SSK4 (Bemessungsgrundlage sind die Rahmenaußenmaße)
  • 500,- €/m2 inkl. Mwst. Fenster-/Türfläche SSK5 (Bemessungsgrundlage sind die Rahmenaußenmaße)
  • 250,- €/m inkl. Mwst.  je Rollladenkasten (Breite des Rollladenkastens)
  • zusätzlich bis zu 300,- € inkl. Mwst. pro Schlafraum beim Einbau einer schallgedämmten Lüftung
  • Die Förderung ist auf maximal 10.000,- € inkl. Mwst. je Wohneinheit begrenzt.
  • Anfallende Montage- und Nebenarbeiten sind durch die pauschale Fördersumme abgegolten.
Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?

Ansprechbar für Rückfragen:
AMT Ingenieurgesellschaft mbH
Telefon: +49 5136 87862090
E-Mail: Schallschutzfensterprogramm-hannover@amt-ig.de

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, OE 61.53
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover

Voraussetzungen

Antragsberechtigte sind Haus- und Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohngebäuden, die in der Podbielskistraße
zwischen Lister Platz und Im Kreuzkampe
liegen und bei denen der berechnete Außenlärmpegel tagsüber bei mindestens 70 dB(A) oder nachts bei 60  dB(A) liegt.

Die maßgeblichen Hausbeurteilungspegel werden von der Stadtverwaltung regelmäßig aktualisiert. Ob Sie betroffen sind, können Sie der Karte im Hannover-Gis entnehmen.

Die Baugenehmigung für das zu schützende Gebäude muss vor dem 01.07.2008 erteilt worden sein. Vor Bewilligung darf nicht mit dem Einbau der Fenster begonnen werden und auch kein Vertrag zum Einbau von Schallschutzfenstern abgeschlossen worden sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im ersten Schritt benötigen Sie folgende Unterlagen zum Ausfüllen des Formulars für die Prüfung der Zuwendungsberechtigung

  • Eigentumsnachweis in Form eines aktuellen Abgabebescheids für Müllentsorgung und Straßenreinigung oder eines
    Grundbuchauszugs (nicht älter als 3 Monate) oder des aktuellen Grundsteuerbescheides.
  • Wenn das Gebäude nicht Ihr alleiniges Eigentum ist, benötigen Sie eine Vollmacht, z.B. Beschluss der WEG oder Ihr Auftrag als      Gebäudeverwaltung.
  • Grundrisse und möglichst Schnitte der betroffenen Wohnungen
  • Evtl. De-minimis-Erklärung (Erläuterung bei Punkt 13)
  • Anzahl der Fenster, Größe der Fensterflächen und Anzahl der Lüfter, für die Zuschüsse beantragt werden. Hinweis: Es werden nur Fenster gefördert, die an der lärmzugewandten Seite liegen. Die Fensterfläche bezieht sich auf das Außenmaß des Rahmens,
    zentimetergenaue Messung reicht aus.

Im zweiten Schritt benötigen Sie folgende Unterlagen zum Ausfüllen des Zuwendungsantrags im ZuWeCo

  • Kostenvoranschlag einer Fensterfachfirma
  • schalltechnisches Prüfzeugnis des einzubauenden Fensters oder in Ausnahmefällen der rechnerische Nachweis des erforderlichen Schalldämmmaßes durch den ausführenden Betrieb
  • evtl. schriftliche denkmalrechtliche Genehmigung

Die Unterlagen, die im Zuwendungsportal hochgeladen werden, müssen im Format PDF vorliegen.

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens können weitere Unterlagen angefordert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Anträge / Formulare

1. Schritt: Berechtigungsantrag hier online auszufüllen

2. Schritt: Zuwendungsantrag im Zuwendungsportal auszufüllen

Was sollte ich noch wissen?
  • Im ersten Schritt wird geprüft, ob Sie zuwendungsberechtigt sind. Sie stellen den Berechtigungsantrag. Unterlagen müssen als
    Anhang hochgeladen werden.
  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude haben, können Sie sich im Niedersächsischen Denkmalatlas informieren (im Suchfenster über den Straßennamen suchen). Sollten Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude haben, informieren Sie sich, was Sie für den denkmalrechtlichen Antrag  benötigen. Die schriftliche denkmalrechtliche Genehmigung benötigen Sie für den Zuwendungsantrag!
  • Nach Rücksprache mit dem Gutachterbüro AMT Ingenieurgesellschaft mbH können Sie den offiziellen Zuwendungsantrag im
    Zuwendungsportal (ZuWeCo) der Landeshauptstadt Hannover stellen. Unterlagen müssen als Anhang hochgeladen werden.
    Die Anlagen können nur im Format PDF hochgeladen werden.
  • Die Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vergeben. Die Bewilligung erfolgt in der
    Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Ein Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht.
  •  Was ist die De-minimis-Erklärung? Die De-minimis-Erklärung ist ein wichtiges Dokument, das Sie, wenn Sie Vermieter einer
    Wohneinheit sind, ausfüllen müssen. Sie müssen erklären, wie viele Förderungen Sie in den letzten drei Jahren erhalten haben.
    Die De-minimis-Erklärung ist Ihr Nachweis, dass Sie die erlaubte Förder-Höchstgrenze von 300.000 Euro in den letzten 3 Jahren nicht überschritten haben. 

zuklappenAnsprechpartner/in
61.53 - Mobilitätsplanung
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
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