Mit dem Schallschutzfensterprogramm der Landeshauptstadt Hannover wird ein Baustein aus dem Lärmaktionsplan zur Lärmminderung umgesetzt.
Die Grundlage der Förderung bildet die „Förderrichtlinie für die Vergabe von Zuwendungen im Rahmen des Schallschutzfensterprogramms“.
Ob Sie betroffen sind, können Sie der Karte im Hannover-Gis entnehmen.
Gefördert werden schalldämmende Fenster und Balkontüren in zum Aufenthalt bestimmten Wohnräumen wie Wohn-, Schlaf-,
Kinderzimmer und Wohnküchen. Ebenfalls sind zu ersetzende Rollläden förderfähig, wenn sie mit den Fenstern oder Balkontüren
ausgetauscht werden müssen. Zusätzlich wird in Räumen, die zum Schlafen genutzt werden (Schlaf- und Kinderzimmer),
der Einbau von schallgedämmten Lüftungsanlagen gefördert.
Informationen zu Förderhöhe:
- 400,- €/m2 inkl. Mwst. Fenster-/Türfläche SSK4 (Bemessungsgrundlage sind die Rahmenaußenmaße)
- 500,- €/m2 inkl. Mwst. Fenster-/Türfläche SSK5 (Bemessungsgrundlage sind die Rahmenaußenmaße)
- 250,- €/m inkl. Mwst. je Rollladenkasten (Breite des Rollladenkastens)
- zusätzlich bis zu 300,- € inkl. Mwst. pro Schlafraum beim Einbau einer schallgedämmten Lüftung
- Die Förderung ist auf maximal 10.000,- € inkl. Mwst. je Wohneinheit begrenzt.
- Anfallende Montage- und Nebenarbeiten sind durch die pauschale Fördersumme abgegolten.
