Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

Allgemeine Informationen

Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland. Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.4 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Gebühr: EUR 186,00
Vorkasse: Ja
Kassenzeichen:


zuklappenAnsprechpartner/in
32.23 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31157
Telefax: +49 511 168-31173
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
zuklappenExterne Behörden
Einheitlicher Ansprechpartner Landeshauptstadt HannoverVahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511 168-31313
E-Mail:

 
Einheitlicher Ansprechpartner Region HannoverVahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511 616-23400
Telefax: +49 511 616-23453
E-Mail:

 
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes NiedersachsenFriedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: +49 800 818-8100
Telefax: +49 511 120-5774
E-Mail:

 
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