Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Wer Tiere (außer landwirtschaftliche Nutztiere) gewerbsmäßig züchten oder halten möchten, benötigt eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn sich die Tierhaltung im Stadtgebiet Hannover befindet, wenden Sie sich bitte an uns.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Siehe Antrag unten.

Bearbeitungsdauer

Ist abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Geeignetheit der Räumlichkeiten.

Was sollte ich noch wissen?

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei uns nach den Anforderungen zu erkundigen.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.2 - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
01 - Oberbürgermeister/inDez. II - Dezernat II -Finanzen, Ordnung und Feuerwehr-HannoverServiceCenter
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
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Mo. bis Do.: 08:30 - 15:00 Uhr
Fr.: 08:30 - 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

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