Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgt ist.
Hausgeburt Anzeige
An wen muss ich mich wenden?
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie bei der Leistung „Geburt Anzeige"
Informationen zum Namensrecht finden Sie bei der Leistung „Namensführung von Neugeborenen“.
Ansprechpartner/in
| 32.31.3 - Beurkundung Geburten und Sterbefälle | |
| 32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitSchützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-41295 Telefax: +49 511 168-49396 E-Mail: 32.31.3@hannover-stadt.de | Montag: 10:30 bis 12:30 Uhr
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| Anreise Bahn: 3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bus: 100, 200 (HDI-Arena) 120 (Waterlooplatz) | |