Herstellung oder Änderung einer Gehwegüberfahrt/Zufahrt für Ortsdurchfahrten

Allgemeine Informationen

Sie möchten eine neue Überfahrt oder die Änderung einer bestehenden Überfahrt beantragen?  Ein Antrag auf Gehwegüberfahrt kann nur von der/dem Grundstückeigentümer*in gestellt werden. 

Verfahrensablauf

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die neue Online-Funktion, zu der Sie mit der oben eingefügten Schaltfläche gelangen. Anschließend erfolgt die Prüfung/Genehmigungserteilung.

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Hannover 
Fachbereich Tiefbau, OE 66.21 
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 
30159 Hannover 
E-Mail:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag ist mit einer aussagekräftigen maßstäblichen Lageplanskizze mit folgenden Inhalten einzureichen: 

  • Grundstückslänge
  • Geplante Lage der Überfahrt
  • Lage ggf. vorhandener Gehwegüberfahrten 
  • Lage von Straßenbäumen, Straßenlaternen und sonstigen Einbauten 
Welche Gebühren fallen an?

Die Herstellung einer Grundstücküberfahrt erfolgt durch den Fachbereich Tiefbau und ist grundsätzlich kostenpflichtig. Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen ermittelt der für Ihr Grundstück zuständige Erhaltungsbezirk des Fachbereichs Tiefbau die voraussichtlichen Kosten für die Herstellung. Diese werden Ihnen mit einem Gebührenbescheid mitgeteilt. Die bauliche Umsetzung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Nach Abschluss der Maßnahme werden die tatsächlich entstandenen Kosten mit Ihnen abgerechnet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss mindestens 10 Wochen vor dem geplanten Baubeginn eingereicht werden.


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