Konzession - Erteilung für den gewerblichen Verkehr mit Mietomnibussen sowie die Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Personenkraftver-kehr mit Omnibussen

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen für mehr als neun Personen durchführen möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) mit Mietomnibussen. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen im innerdeutschen Verkehr sowie Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen Personenverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt und ist nicht übertragbar. Die Genehmigungsdauer zur Ausübung des Verkehrs mit Mietomnibussen wird für einen verlängerbaren Zeitraum von bis zu 10 Jahren ausgestellt, im Rahmen der Ersterteilung der Genehmigung beträgt diese regelmäßig fünf Jahre.

  • Auch wer bereits einmal im Besitz einer Genehmigung war, diese jedoch abgelaufen ist, muss die Erteilung einer Mietwagengenehmigung beantragen.
  • Wenn Sie im Besitz einer noch gültigen Genehmigung sind, diese aber bald abläuft, können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung für den Verkehr mit Mietomnibussen stellen (unter "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf

1. Die Erteilung einer Mietomnibusgenehmigung können Sie wahlweise mithilfe des folgenden Links beantragen oder schriftlich per Email bzw. per Post. Die im weiteren aufgeführten benötigten Unterlagen laden Sie im Rahmen des Onlineantragsverfahrens hoch bzw. senden uns diese ebenfalls per Email bzw. Post zu.

für die schriftliche Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen

    • Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung beziehungsweise Antrag auf Wiedererteilung einer Genehmigung (siehe hier gesonderte Formulare)
    • Einverständniserklärung zum Einholen der Registerauszüge (Gewerbezentralregisterauszug, behördliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister)
    • Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftomnibussen der Antragstellenden oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person durch ausgestellte Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (Sach- und Fachkunde IHK)
    • Eigenkapitalbescheinigung bzw. Vermögensübersicht

Nachweis des Betriebssitzes (muss innerhalb der Landeshauptstadt Hannover liegen)

    • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
    • bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
    • ACHTUNG: Für das Fahrpersonal sollen u.a. Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden (Arbeitsstättenverordnung).

Nachweis über Stellplätze 

    • Die Stellplätze sind nachzuweisen durch entsprechende Miet-/Pachtverträge mit Bestätigung des Vermieters / Eigentümers zur gewerblichen Nutzung

    • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzung sofern es sich beim Antragstellenden um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt.
    • Auszug aus dem Handelsregister sofern es sich beim Antragstellenden um eine Personengesellschaft oder um eine juristische Person handelt.

    • Bei Beschäftigung einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person ist ein Arbeitsvertrag vorzulegen, welcher in Art und Umfang der Verantwortung im Unternehmen entspricht.

folgende Unbedenklichkeitsbescheinigungen (max. drei Monate alt und im Original):

    • die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit der Firma/ GmbH bzw. Inhabers für den Betriebssitz sowie des Wohnsitzes für die Geschäftsführung,
    • die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes für das Unternehmen bzw. den Inhaber über die steuerliche Zuverlässigkeit sowie für die Geschäftsführung, 
    • die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger für das Unternehmen,
    • die Mitgliedsbescheinigung bei einer Krankenkasse für Inhaber und weitere Personen sowie
    • die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Verkehr für das Unternehmen

2. Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.

3. Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erhalten Sie einen Termin zur Aushändigung des Genehmigungsbescheids sowie der Genehmigungsurkunde inklusive der Auszüge bzw. der beglaubigten Kopien für die Fahrzeuge. Zu diesem Termin bringen Sie sämtliche Unterlagen, welche vorab per Email übermittelt wurden, im Original mit.

Welche Gebühren fallen an?
  • Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Kraftomnibussen        300,00 €
  • Bei Erteilung einer Gemeinschaftslizenz
    zzgl.175,00 €
  • Gebühren pro Fahrzeug und beantragtem Verkehr
     90,00 €

zzgl. 3,30 Euro: Auszug aus dem Fahreignungsregister-Auskunft je verantwortlicher Person im Unternehmen, je 13,00 Euro für den Gewerbezentralregisterauszug und das Führungszeugnis

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Monaten bei Vollständigkeit der Unterlagen.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12.4 - Fahrschulen, Personenbeförderungs- u. Güterkraftverkehrsunternehmen
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-36237
Telefax: +49 511 168-41221
E-Mail:

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per E-Mail - möglich.
Mo: 08:00 bis 13:00 Uhr
Di: 08:00 bis 13:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do:08:00 bis 13:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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