1. Die Erteilung einer Mietomnibusgenehmigung können Sie wahlweise mithilfe des folgenden Links beantragen oder schriftlich per Email bzw. per Post. Die im weiteren aufgeführten benötigten Unterlagen laden Sie im Rahmen des Onlineantragsverfahrens hoch bzw. senden uns diese ebenfalls per Email bzw. Post zu.
für die schriftliche Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen
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- Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung beziehungsweise Antrag auf Wiedererteilung einer Genehmigung (siehe hier gesonderte Formulare)
- Einverständniserklärung zum Einholen der Registerauszüge (Gewerbezentralregisterauszug, behördliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister)
- Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftomnibussen der Antragstellenden oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person durch ausgestellte Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (Sach- und Fachkunde IHK)
- Eigenkapitalbescheinigung bzw. Vermögensübersicht
Nachweis des Betriebssitzes (muss innerhalb der Landeshauptstadt Hannover liegen)
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- Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
- bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
- ACHTUNG: Für das Fahrpersonal sollen u.a. Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden (Arbeitsstättenverordnung).
Nachweis über Stellplätze
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- Die Stellplätze sind nachzuweisen durch entsprechende Miet-/Pachtverträge mit Bestätigung des Vermieters / Eigentümers zur gewerblichen Nutzung
- Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzung sofern es sich beim Antragstellenden um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt.
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Auszug aus dem Handelsregister sofern es sich beim Antragstellenden um eine Personengesellschaft oder um eine juristische Person handelt.
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Bei Beschäftigung einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person ist ein Arbeitsvertrag vorzulegen, welcher in Art und Umfang der Verantwortung im Unternehmen entspricht.
folgende Unbedenklichkeitsbescheinigungen (max. drei Monate alt und im Original):
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- die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit der Firma/ GmbH bzw. Inhabers für den Betriebssitz sowie des Wohnsitzes für die Geschäftsführung,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes für das Unternehmen bzw. den Inhaber über die steuerliche Zuverlässigkeit sowie für die Geschäftsführung,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger für das Unternehmen,
- die Mitgliedsbescheinigung bei einer Krankenkasse für Inhaber und weitere Personen sowie
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Verkehr für das Unternehmen
2. Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
3. Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erhalten Sie einen Termin zur Aushändigung des Genehmigungsbescheids sowie der Genehmigungsurkunde inklusive der Auszüge bzw. der beglaubigten Kopien für die Fahrzeuge. Zu diesem Termin bringen Sie sämtliche Unterlagen, welche vorab per Email übermittelt wurden, im Original mit.