1. Beantragen Sie der Erteilung einer Mietwagengenehmigung schriftlich per Email oder per Post.
Benötigte Unterlagen
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- Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung beziehungsweise Antrag auf Wiedererteilung einer Genehmigung (siehe hier gesondertes Formular)
- Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person durch ausgestellte Bescheinigung der Handelskammer (Sach- und Fachkunde IHK)
- Einverständniserklärung zum Einholen der Registerauszüge (Gewerbezentralregisterauszug, behördliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister)
Nachweis des Betriebssitzes (muss innerhalb der Landeshauptstadt Hannover liegen)
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- Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
- bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
- ACHTUNG: Für das Fahrpersonal sollen u.a. Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden (Arbeitsstättenverordnung).
Nachweis über KFZ-Stellplätze
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- Wegen der bestehenden Rückkehrpflicht zum Betriebssitz ist bei Beantragung von mehr als einem Mietwagen für jedes Fahrzeug ein Stellplatz in unmittelbarer Nähe des Betriebssitzes nachzuweisen. Diese müssen vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sein.
- Die Stellplätze sind nachzuweisen durch entsprechende Miet-/Pachtverträge mit Bestätigung des Vermieters / Eigentümers zur gewerblichen Nutzung
Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzung sofern es sich beim Antragstellenden um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt.
Auszug aus dem Handelsregister sofern es sich beim Antragstellenden um eine Personengesellschaft oder um eine juristische Person handelt.
Bei Beschäftigung einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person ist ein Arbeitsvertrag vorzulegen, welcher in Art und Umfang der Verantwortung im Unternehmen entspricht.
folgende Unbedenklichkeitsbescheinigungen (max. drei Monate alt und im Original):
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- die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit der Firma/ GmbH für den Betriebssitz sowie des Wohnsitzes für die Geschäftsführung,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes für das Unternehmen über die steuerliche Zuverlässigkeit sowie für die Geschäftsführung,
- die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger für das Unternehmen,
- die Mitgliedsbescheinigung bei einer Krankenkasse für Inhaber und weitere Personen sowie
- die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Verkehr für das Unternehmen
2. Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.
3. Sie erhalten im positiven Fall einen Termin zur Aushändigung des Genehmigungsbescheids. Zu diesem Termin bringen Sie sämtliche Unterlagen, welche vorab per Email übermittelt wurden im Original mit.
4. Sie melden mindestens ein Fahrzeug auf Ihren Firmennamen unter Vorlage des ausgehändigten Bescheids bei der KFZ-Zulassungsbehörde an. Sie führen im Anschluss eine Untersuchung nach §42 BOKraft durch. Sie übermitteln per Email den KFZ-Schein, die Eichung oder Ausnahmegenehmigung und die BOKraft §42 und erhalten von der Behörde einen weiteren Termin zur Aushändigung der Genehmigungsurkunde und des Auszuges.