Konzession - Erteilung Mietwagengenehmigung beantragen

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs (Konzession) mit Mietwagen. Die Genehmigungsdauer zur Ausübung des Verkehrs mit Mietwagen beträgt bei einer Ersterteilung der Genehmigung regelmäßig zwei Jahre.

  • Auch wer bereits einmal im Besitz einer Genehmigung war, diese jedoch abgelaufen ist, muss die Erteilung einer Mietwagengenehmigung beantragen.
  • Wenn Sie im Besitz einer noch gültigen Genehmigung sind, diese aber bald abläuft, können Sie einen Antrag auf Erneuerung der Mietwagengenehmigung stellen (unter "Weiterführende Informationen").
Verfahrensablauf

1. Beantragen Sie der Erteilung einer Mietwagengenehmigung schriftlich per Email oder per Post.

Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung beziehungsweise Antrag auf Wiedererteilung einer Genehmigung (siehe hier gesondertes Formular)
    • Nachweis der fachlichen Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person durch ausgestellte Bescheinigung der Handelskammer (Sach- und Fachkunde IHK)
    • Einverständniserklärung zum Einholen der Registerauszüge (Gewerbezentralregisterauszug, behördliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Fahreignungsregister)

Nachweis des Betriebssitzes (muss innerhalb der Landeshauptstadt Hannover liegen)

    • Vertrag über Anmietung der Räume und Bestätigung des Vermieters über die gewerbliche Nutzung
    • bei Untermietverträgen: Einverständnis des Eigentümers und Bestätigung der gewerblichen Nutzung
    • ACHTUNG: Für das Fahrpersonal sollen u.a. Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden (Arbeitsstättenverordnung).

Nachweis über KFZ-Stellplätze

    • Wegen der bestehenden Rückkehrpflicht zum Betriebssitz ist bei Beantragung von mehr als einem Mietwagen für jedes Fahrzeug ein Stellplatz in unmittelbarer Nähe des Betriebssitzes nachzuweisen. Diese müssen vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sein.
    • Die Stellplätze sind nachzuweisen durch entsprechende Miet-/Pachtverträge mit Bestätigung des Vermieters / Eigentümers zur gewerblichen Nutzung

Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste beziehungsweise der Vereinssatzung sofern es sich beim Antragstellenden um eine Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische Person handelt.

Auszug aus dem Handelsregister sofern es sich beim Antragstellenden um eine Personengesellschaft oder um eine juristische Person handelt.

Bei Beschäftigung einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person ist ein Arbeitsvertrag vorzulegen, welcher in Art und Umfang der Verantwortung im Unternehmen entspricht.

folgende Unbedenklichkeitsbescheinigungen (max. drei Monate alt und im Original):

    • die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes über die   steuerliche Zuverlässigkeit der Firma/ GmbH für den Betriebssitz sowie des Wohnsitzes für die Geschäftsführung,
    • die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes für das Unternehmen über die steuerliche Zuverlässigkeit sowie für die Geschäftsführung, 
    • die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger für das Unternehmen,
    • die Mitgliedsbescheinigung bei einer Krankenkasse für Inhaber und weitere Personen sowie
    • die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Verkehr für das Unternehmen

2. Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung.

3. Sie erhalten im positiven Fall einen Termin zur Aushändigung des Genehmigungsbescheids. Zu diesem Termin bringen Sie sämtliche Unterlagen, welche vorab per Email übermittelt wurden im Original mit.

4. Sie melden mindestens ein Fahrzeug auf Ihren Firmennamen unter Vorlage des ausgehändigten Bescheids bei der KFZ-Zulassungsbehörde an. Sie führen im Anschluss eine Untersuchung nach §42 BOKraft durch. Sie übermitteln per Email den KFZ-Schein, die Eichung oder Ausnahmegenehmigung und die BOKraft §42 und erhalten von der Behörde einen weiteren Termin zur Aushändigung der Genehmigungsurkunde und des Auszuges.

Welche Gebühren fallen an?
  • 60,00 Euro: für das 1. Fahrzeug
  • 30,00 Euro: für jedes weitere Fahrzeug im selben Antrag
  • zzgl. 3,30 Euro: Verkehrszentralregister-Auskunft je Verantwortlicher im Unternehmen, je 13,00 Euro für den Gewerbezentralregisterauszug und das Führungszeugnis.
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Monaten bei Vollständigkeit der Unterlagen.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.12.4 - Fahrschulen, Personenbeförderungs- u. Güterkraftverkehrsunternehmen
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-36237
Telefax: +49 511 168-41221
E-Mail:

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per E-Mail - möglich.
Mo: 08:00 bis 13:00 Uhr
Di: 08:00 bis 13:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do:08:00 bis 13:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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