Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht nutzen wollen, können Sie es außer Betrieb setzen lassen. Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug, wenn Sie
- beabsichtigen, das Fahrzeug zu verkaufen
- das Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen wollen
- das Fahrzeug verschrotten lassen
Dabei ist zu beachten, dass ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden darf.
Nach der Außerbetriebsetzung wird das Kennzeichen nach kurzer Frist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben. Der Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs für eine Dauer von längstens 12 Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen. Dies gilt nur für Kennzeichen der Landeshauptstadt Hannover.
