Lotterien und Tombolen

Allgemeine Informationen

Ausspielungen werden unterschieden in Lotterien (Geldpreise) und Tombolen (Sachpreise). Sofern für die Teilnahme an einer Ausspielung ein Entgelt (oder auch eine Spende) verlangt wird, ist es ein Glücksspiel  im Sinne des Niedersächsischen Glücksspielrechts.

Grundsätzlich obliegt es den Ländern für ein ausreichendes Glückspielangebot zu sorgen. Hiervon abweichend bestehen für andere Veranstalter zwei Möglichkeiten zur Veranstaltung einer Lotterie / Tombola:

  1. Kleine Lotterie
  2. Lotterie mit geringem Gefährdungspotential

Ob es sich bei einer Veranstaltung um eine Lotterie / Tombola mit geringem Gefährdungspotential im Sinne des § 10 GlüStV, welche nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubnisfähig wäre, oder um eine kleine Lotterie/ Tombola, welche nach § 11 NGlüSpG in Verbindung mit § 18 GlüStV als allgemein erlaubt gilt, muss in jedem Fall vorab geprüft werden.

An wen muss ich mich wenden?

Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Allg. Ordnungsaufgaben. Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover.

Voraussetzungen

Eine kleine Lotterie gilt nach § 18 GlüStV in Verbindung mit § 11 NGlüSpG als allgemein erlaubt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Veranstaltung findet nur auf dem Gemeindegebiet statt, in dem der Veranstalter seinen Sitz hat.
  • Der Veranstalter ist:
    • a) ein Verein,
    • b) eine Stiftung,
    • c) eine Organisation der freien Wohlfahrtspflege / Jugendarbeit, einer politischen Partei, einer Gewerkschaft oder
    • d) eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. eine ihrer Einrichtungen.
  • Die Summe der zu entrichtenden Entgelte übersteigt nicht den Betrag von 40.000 Euro
  • Der Reinertrag wird ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet.
  • Der Reinertrag beträgt ⅓ des Spielkapitals. Die Verwendung des Reinertrages ist vor Beginn der Veranstaltung festgelegt.
  • Lose werden nicht länger als 3 Monate verkauft.
  • Im Zusammenhang mit der Lotterie / Tombola wird keine Wirtschaftswerbung betrieben.
  • Die Veranstaltung wird einen Monat vor Beginn bei der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde und dem zuständigen Finanzamt angezeigt.

 Die Veranstaltung einer Lotterie mit geringem Gefährdungspotential bedarf nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 GlüStV einer Erlaubnis. Die Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung sind unter anderem:

  • Der Veranstalter ist gemeinnützig im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz.
  • Der Spielplan sieht mindestens 30 % der Entgelte jeweils für den Reinertrag und die Gewinnsumme vor.
  • Der Reinertrag wird für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet.
  • Es wird eine Kalkulation vorgelegt, aus der die voraussichtlichen Kosten der Veranstaltung, die Gewinnsumme, die Steuern und der Reinertrag ergeben.
  • Mit der Veranstaltung werden keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise für die o.g. Voraussetzungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Lotterien und Tombolen sind spätestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung anzumelden.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG), Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV).


zuklappenAnsprechpartner/in
32.43 - Allg. Ordnungsaufgaben, Waffenrecht
32.4 - OrdnungsrechtsangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-46293
Telefon: +49 511 168-40064
Telefax: +49 511 168-43205
E-Mail:

Mo. bis Fr.:
08:30 bis 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Waffenrecht: 
Tel.: 168-49443 oder – 168-49442

Rattenangelegenheiten/-bekämpfung für die Stadtteile:
Stadtmitte, Ricklingen, Linden/Limmer, Ahlem, Davenstedt/Badenstedt, Herrenhausen/Stöcken 
Tel.: 168-46018

Vahrenwald/List, Bothfeld/Vahrenheide, Nordstadt, Hainholz, Vinnhorst, Brinker Hafen  
Tel.: 168-40176 

Buchholz/Kleefeld, Misburg/Anderten, Kirchrode, Bemerode, Wülferode, Südtstadt/Bult, Döhren/Wülfel
Tel.: 168-46925


Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)

Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)

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