Meldepflicht

Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, z. B. weil Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abmelden. Bei Verzug ins Ausland ist eine Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Für die An- bzw. Abmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss diejenige Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden. Die Geburt wird der Meldebehörde durch die Standesämter mitgeteilt, die Anmeldung erfolgt bei der Hauptwohnung der Eltern.

Keine Meldepflicht besteht in folgenden Fällen:

  • Sie sind für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet und beziehen eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate.
  • Sie wohnen im Ausland und beziehen eine Wohnung für nicht länger als drei Monate.
Was sollte ich noch wissen?

Nähere Informationen zu An-, Um- und Abmeldung finden Sie unten.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.11.5 - Bürgeramt Aegi
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAegidientorplatz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-42394
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Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung.
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
32.1 - EinwohnerangelegenheitenBemeroder Rathausplatz 1
30539 Hannover
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32.11.2 - Bürgeramt Döhren
32.1 - EinwohnerangelegenheitenPeiner Str. 9
30519 Hannover
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32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
32.1 - EinwohnerangelegenheitenMeldaustr. 25-27
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32.11.4 - Bürgeramt Linden
32.1 - EinwohnerangelegenheitenLindener Marktplatz 1
30449 Hannover
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Telefax: +49 511 168-43973
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Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage.
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32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
32.1 - EinwohnerangelegenheitenLister Str. 10
30163 Hannover
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Telefax: +49 511 168-48202
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Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAnne-Stache-Allee 7
30459 Hannover
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Telefax: +49 511 168-49582
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Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

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32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
32.1 - EinwohnerangelegenheitenElmstr. 15
30657 Hannover
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Telefax: +49 511 168-48116
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32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
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Telefax: +49 511 168-32787
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Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
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