Informationen zur Meldepflicht von Ausländervereinen (Gründung, Auflösung, Satzungsänderungen usw.)
Meldepflicht für Ausländervereine
Allgemeine Informationen
Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige sind, oder Vereine mit Sitz im Ausland, deren Organisation oder Tätigkeit sich auf die Bundesrepublik Deutschland erstreckt, sind nach dem Vereinsgesetz meldepflichtig. Sie müssen der Ordnungsbehörde die Gründung, Auflösung und jede Satzungsänderung mitteilen. Auch Veränderungen der Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen sind meldepflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Allg. Ordnungsaufgaben. Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Allg. Ordnungsaufgaben. Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
Voraussetzungen
Vereine, deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend ausländische Staatsangehörige sind, oder Vereine mit Sitz im Ausland, deren Organisation oder Tätigkeit sich auf die Bundesrepublik Deutschland erstreckt, sind nach dem Vereinsgesetz meldepflichtig. Vereine von Staatsangehörigen eines EU-Landes gelten nicht als Ausländervereine.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vereinssatzung (wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins), Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder und der zur Vertretung berechtigten Personen; Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldepflichtige Veränderungen müssen der Ordnungsbehörde innerhalb von zwei Wochen bekannt gegeben werden.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz),
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts
Rechtsbehelf
Rechtsmittel gegen die Meldepflicht sind nicht vorgesehen.
Ansprechpartner/in
| 32.43 - Allg. Ordnungsaufgaben, Verkehrsaußendienst, Waffenrecht, Städt. Ordnungsdienst | |
| 32.4 - OrdnungsrechtsangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-46293 Telefax: +49 511 168-43205 E-Mail: 32.43@Hannover-Stadt.de | Mo. bis Fr.:
|
| Weitere Telefonnummer: +49 511 168-46925 Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz) | |