Mobiler ICT-Karte

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates zum Zweck des unternehmensinternen Transfers besitzen, können Sie für einen weiteren unternehmensinternen Transfer für mehr als 90 Tage eine „Mobiler ICT-Karte“ beantragen.

Verfahrensablauf

Die Mobiler ICT-Karte kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
  • Sie besitzen einen für die Gesamtdauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zum Zweck des unternehmensinternen Transfers.
  • Ihr Unternehmen hat seinen Hauptsitz außerhalb der Europäischen Union und möchte Sie als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer Niederlassung des Unternehmens in Deutschland beschäftigen.
  • Der Transfer dauert insgesamt länger als 90 Tage, jedoch kürzer als Ihre Aufenthaltsdauer in dem anderen EU-Mitgliedsstaat.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Ausübung der Beschäftigung zugestimmt oder es besteht eine Befreiung vom Zustimmungserfordernis für die angestrebte Tätigkeit.
  • Der Lebensunterhalt in der Bedarfsgemeinschaft ist gesichert.
  • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie Ihres aktuellen Passes oder Passersatzes
  • Aufenthaltstitel eines anderen Mitgliedstaates zum unternehmensinternen Transfer (ICT-Karte).
  • Arbeitsvertrag und ggf. Abordnungsschreiben des Arbeitgebers
  • Ein von Ihrem Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Zum Formular gelangen Sie über diesen Link.
  • Nachweis über Ihre Qualifikationen (z.B. Abschluss von Studium oder Ausbildung)
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts und über bestehenden Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug der letzten Überweisung)
Welche Gebühren fallen an?
  • Für die Ersterteilung einer Mobiler ICT-Karte: 80 Euro
  • Für die Verlängerung einer Mobiler ICT-Karte: 70 Euro 
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monate betragen.

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33.5 - Fachkräfte und Studierende
32.33 - WillkommensserviceAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 16832337
E-Mail: Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­go­v.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Kundenservice für Studierende und Fachkräfte sowie deren Familienangehörige:

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