Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen in § 3 i.V.m. § 4a Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Auf der Übersichtsseite des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung sind die Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauleitplänen sehr genau beschrieben, hier können Sie alles nachlesen.
