Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen in § 3 i.V.m. § 4a Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Auf der Übersichtsseite des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung sind die Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauleitplänen sehr genau beschrieben, hier können Sie alles nachlesen.
Öffentlichkeitsbeteiligungen nach dem Baugesetzbuch
Allgemeine Informationen
Ansprechpartner/in
| 61.1 - Stadtplanung | |
| Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover Telefax: +49 511 168-42049 E-Mail: 61.1@hannover-stadt.deHomepage: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Stadtentwicklung-und-Bauen/Fachbereich-Planen-und-Stadtentwicklung/Stadtplanung | |