Privatkrankenanstalt Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Als Betreiber einer Privatkranken,- Privatentbindungsanstalt oder einer Privatnervenklinik benötigen Sie eine Erlaubnis (Erlaubnis zum Betrieb von Privatkrankenanstalten nach §30 Gewerbeordnung).

Durch die Erlaubnis wird der/dem Gewerbetreibenden die Nutzung bestimmter Räume gestattet.

Die Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis liegt bei der Region Hannover. Bitte wenden Sie sich an die Region Hannover.

Verfahrensablauf
  • Krankenhaus beantragt die Aufnahme in den Krankenhausplan des Landes bei der für Krankenhausplanung zuständigen Behörde / dem zuständigen Ministerium
  • Die zuständige Behörde / das zuständige Ministerium trifft die Versorgungsentscheidung anhand der maßgeblichen Qualifikationsmerkmale (Bedarfsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit, Qualität und Kostengünstigkeit)
  • Treffen der außenwirksamen Feststellungsentscheidung durch die zuständige Behörde / das zuständige Ministerium über Aufnahme, Nichtaufnahme oder Herausnahme eines bestimmten Krankenhauses in den / aus dem jeweiligen Krankenhausplan
  • Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan = Zulassung des Krankenhauses
Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


zuklappenExterne Behörden
Region Hannover - Team Allgemeiner Infektionsschutz und UmweltmedizinWeinstraße 2-3
30171 Hannover
Telefon: +49 511 616-42584
Telefax: +49 511 616-48576

Montag - Donnerstag: 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung 
zurück