Wenn Sie keinen Pass Ihres Herkunftslandes besitzen und es Ihnen nicht möglich ist, sich auf zumutbare Weise einen solchen zu beschaffen, kann Ihnen in Ausnahmefällen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.
Reiseausweis für Ausländer
Allgemeine Informationen
Wenn Sie zwar nicht als Flüchtling anerkannt worden sind, aber gleichwohl für Sie die Beschaffung eines Heimatpasses unmöglich oder nicht zumutbar möglich ist, können Sie einen Reiseausweis für Ausländer beantragen.
Verfahrensablauf
Der Reiseausweis kann formlos bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung kann über unser Kontaktformular erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
32.33 - Sachgebiet Willkommensservice
Voraussetzungen
Ihnen muss die Beschaffung eines Heimatpasses unmöglich oder nicht zumutbar möglich sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die für die Antragsprüfung erforderlichen Unterlagen werden Ihnen nach Eingang Ihres Antrags baldmöglichst mitgeteilt. Bitte haben Sie bis dahin Geduld.
Welche Gebühren fallen an?
Im Regelfall beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer ab Vollendung des 24. Lebensjahres 100 Euro und bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 97 Euro. In bestimmten Konstellationen wird eine geringere Gebühr fällig
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 6 Monate betragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Ansprechpartner/in
| 32.33 - Willkommensservice | |
| Am Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32330 Homepage: https://hannover.gov.de/ABH | Öffnungszeiten:
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| Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz) | |