Reisegewerbe - Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten

Allgemeine Informationen

Im Reisegewerbe sind folgende Tätigkeiten verboten:

  • Vertrieb von
    • Giften und gifthaltigen Waren
      • Ausnahme: Bestellungen von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie Holzschutzmitteln, für die nach baurechtlichen Vorschriften ein Prüfbescheid mit Prüfzeichen erteilt worden ist
    • Bruchbändern, medizinischen Leibbinden, medizinischen Stützapparaten und Bandagen, orthopädischen Fußstützen, Brillen und Augengläsern
      • Ausnahme: Schutzbrillen und Fertiglesebrillen
    • elektromedizinischen Geräten einschließlich elektronischer Hörgeräte
      • Ausnahme: Geräte mit unmittelbarer Wärmeeinwirkung
    • Wertpapieren, Lotterielosen, Bezugs- und Anteilscheinen auf Wertpapiere und Lotterielose
      • Ausnahme: Verkauf von Lotterielosen im Rahmen genehmigter Lotterien zu gemeinnützigen Zwecken auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen oder anderen öffentlichen Orten
    • Schriften, die unter Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden
  • Feilbieten und der Ankauf von
    • Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Platin-Beimetalle) und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen
      • Ausnahme: Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40,00 Euro und Waren mit Silberauflagen
    • Edelsteinen, Schmucksteinen und synthetischen Steinen sowie von Perlen
  • Feilbieten von alkoholischen Getränken mit Ausnahme von
    • Bier und Wein in fest verschlossenen Behältnissen
    • alkoholischen Getränken aus selbst gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaus
    • Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden
    • alkoholische Getränke, die im Rahmen und für die Dauer einer Veranstaltung von einer ortsfesten Betriebsstätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden
  • Abschluss sowie Vermittlung von Rückkaufgeschäften (Pfandleihe) und die für den Darlehensnehmer entgeltliche Vermittlung von Darlehensgeschäften

Im Einzelfall können Ausnahmen von diesen Verboten zugelassen werden. Diese müssen bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte.

Verfahrensablauf

Die Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle.

Zuständige Stelle

Örtliche Ordnungsbehörden

Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Reisegewerbekarte (soweit erforderlich; §§ 55a, 55b GewO)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ggf. Unterlagen , die das Vorhaben dokumentieren

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19 an

Welche Fristen muss ich beachten?

Die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist zwingend abzuwarten, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch ( je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja (sofern angeboten)
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

zuklappenAnsprechpartner/in
32.23 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31157
Telefax: +49 511 168-31173
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
zuklappenExterne Behörden
Einheitlicher Ansprechpartner Landeshauptstadt HannoverVahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511 168-31313
E-Mail:

 
Einheitlicher Ansprechpartner Region HannoverVahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511 616-23400
Telefax: +49 511 616-23453
E-Mail:

 
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes NiedersachsenFriedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: +49 800 818-8100
Telefax: +49 511 120-5774
E-Mail:

 
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