Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

Allgemeine Informationen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service 

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)

Rechtsbehelf

Erneuter Antrag oder Widerspruch möglich.


zuklappenExterne Ansprechpartner/in
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice VCard
50656 Köln, Stadt
Telefon: +49 1859995-0100
Telefax: +49 1859995-0105
zurück