Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Allgemeine Informationen

Persönliche Betreuung und Hilfe bei der Schuldenregulierung für Bürger*innen in Hannover.

Schulden sind für immer mehr Menschen ein alltägliches Problem, zumeist durch persönliche und wirtschaftliche Gründe entstanden. Wenn Einnahmen und Ausgaben dauerhaft keine Deckung erbringen und nach Bezahlung von Miete usw. zu wenig Geld für den laufenden Lebensunterhalt verbleibt, dann beginnt Überschuldung. Auch in Hannover gibt es eine große Zahl überschuldeter Haushalte. Seit Juli 1984 wird für Bürger*innen der Stadt, außer für aktuell Selbstständige, eine kostenlose Schuldnerberatung angeboten.

Schuldnerberatung

Soziale Schuldnerberatung hilft bei der Aufarbeitung der Gesamtsituation. Sie umfasst persönliche Betreuung und Hilfe bei der Schuldenregulierung (keine Rechtsberatung). Im ersten Schritt werden die Schuldenunterlagen geordnet und die aktuelle Situation erfasst. Im zweiten Schritt wird über das hauswirtschaftliche Verhalten gesprochen. Ziel ist es, dass Einnahmen und Ausgaben dauerhaft Deckung erbringen müssen. Im dritten Schritt sind Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen, um für Ratsuchende finanziell leistbare Lösungen zu vereinbaren. Soziale Schuldnerberatung ist also weit mehr als reine Insolvenzberatung, siehe auch Infoflyer "Schulden sind das Thema" im Download-Bereich am Ende der Seite.

Vereinfachtes Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Verbraucherkonkurs, Privatinsolvenz genannt)

Seit 1999 ermöglicht der Verbraucherkonkurs überschuldeten Menschen einen Neuanfang. Kern des Verfahrens ist eine nunmehr nur noch 3 Jahre dauernde "Wohlverhaltensphase". Am Ende dieser Phase werden den redlichen Schuldner*innen die dann noch bestehenden Schulden erlassen (Restschuldbefreiung). Für die Verfahrenskosten kann eine Stundung beantragt werden. Die Schuldnerberatung der Stadt Hannover ist als geeignete Stelle nach §305 InsO vom Land Niedersachsen anerkannt und somit berechtigt, Verbraucherinsolvenzverfahren vorzubereiten. 

Prävention

Projekt "Junge Menschen – erste Schulden"

Vorbeugende Aufklärung wird angesichts steigender Zahlen überschuldeter Menschen zunehmend unverzichtbar.

In niedrigschwellig konzipierten Veranstaltungen werden Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25) seit 2008 zu den Themen "Rund ums Geld" informiert. Die Veranstaltungen werden bei Maßnahmenträgern des Jobcenters U25, an allen Schularten und in anderen Einrichtungen durchgeführt. 

Zentrale Inhalte bilden dabei z. B. die Themen Haushaltsplanung, Geschäftsfähigkeit (Vertragswesen) oder auch die Frage "Was kann ich machen, wenn ich schon Schulden habe?". Die Fragen der Teilnehmenden werden grundsätzlich in den Ablauf einer Veranstaltung integriert. Ziel des Informationsangebotes ist es, Interesse zu wecken, finanzielles Allgemeinwissen zu vermitteln und Verschuldungsgefahren aufzuzeigen.

Die Informationstermine werden nicht nur von der Stadt, sondern auch von anderen Trägern sozialer Schuldnerberatung, die sich an dem Konzept beteiligen, durchgeführt. Die Schuldnerberatung der Stadt Hannover koordiniert diese Präventionsarbeit somit trägerübergreifend.

Projekt "Alter – Armut – Schulden"

Die Anzahl der von Armut und Überschuldung betroffenen älteren Menschen steigt seit Jahren stetig an. Zahlungsverpflichtungen und Forderungen von Gläubigern nicht nachkommen zu können, belastet Senior*innen stark.

Im Rahmen des Projektes "Alter – Armut – Schulden" werden Senior*innen und Multiplikator*innen, insbesondere im Hinblick auf Schuldnerschutz, Entschuldungskonzepte und Sozialleistungen informiert und beraten. Die Budgetberatung ist ein weiterer Bestandteil des Projektes und trägt dazu bei, die finanzielle Situation der älteren Menschen zu stabilisieren und eine Verschuldung zu verhindern.

Darüber hinaus ist es wichtig, auch einkommensschwachen Senior*innen die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen und damit einer Vereinsamung entgegenzuwirken.

An wen muss ich mich wenden?

Sie rufen das Beratungstelefon 0511/168-43914 an.

Montags und mittwochs von 9 bis 11 Uhr und donnerstags von 15:00 bis 17:00 Uhr erfolgt eine qualifizierte Erstberatung mit Tipps und Auskünften.

Während unserer Sprechzeiten müssen Ratsuchende ggf. mehrfach anrufen, um mit einer Beratungskraft sprechen zu können. Leider gibt die Telefonanlage kein Besetztzeichen an, sondern der Anrufbeantworter springt an. Dieses technische Problem bitten wir zu entschuldigen.

Per E-Mail erreichen Sie uns unter 50.07@hannover-stadt.de.

Voraussetzungen

Unser Beratungsangebot richtet sich an Bewohnerinnen und Bewohner der Landeshauptstadt Hannover.

Der Zugang zu unserer Beratungsstelle ist ausschließlich über unser Beratungstelefon geregelt.

 Worum könnten Sie sich vorab kümmern, falls sie vom Jobcenter oder Arbeitsamt Geld erhalten:

Personen im Leistungsbezug des Jobcenters (SGB II /Bürgergeld):

Können in der Eingangszone des zuständigen Jobcenters um einen Vermittlungsschein für eine Schuldnerberatung bitten. Leider können wir erst nach Vorlage des Vermittlungsgutscheines einen Beratungstermin vergeben.

 Personen im Bezug von Arbeitslosengeld (SGB III Leistungen).

Sie könnten vorab zur Agentur für Arbeit gehen und sagen, dass Sie die Unterstützung der Schuldnerberatung benötigen.

Sie müssen einen den Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem § 44 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGB III) für die Anbahnung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Das Beratungsangebot steht den Bewohner*innen der Landeshauptstadt Hannover kostenlos zur Verfügung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Vorabinformationen finden Ratsuchende auf der Internetseite „meine-schulden.de“.

Was mache ich mit meinen Schulden?→ zur Schuldnerberatung


zuklappen
50.07 - Schuldner- und Insolvenzberatung
50 - Fachbereich SozialesHamburger Allee 25
30161 Hannover
Telefon: +49 511 168-43914
E-Mail:

Montag: 8:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Montags und mittwochs von 9 bis 11 Uhr und donnerstags von 15:00 bis 17:00 Uhr erfolgt eine qualifizierte Erstberatung mit Tipps und Auskünften.

Bei Bedarf werden Termine für Gespräche in der Dienststelle vereinbart.

Während unserer Sprechzeiten müssen Ratsuchende ggf. mehrfach anrufen, um mit einer Beratungskraft sprechen zu können. Leider gibt die Telefonanlage kein Besetztzeichen an, sondern der Anrufbeantworter springt an. Dieses technische Problem bitten wir zu entschuldigen.
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