Sondernutzungsantrag Kunst im öffentlichen Raum

Allgemeine Informationen

Wer die Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum plant, muss die Genehmigung dafür in der Regel drei Monate vor der Veranstaltung schriftlich beantragen.

Verfahrensablauf

Der Sondernutzungsantrag Kunst im öffentlichen Raum wird über das Online-Formular gestellt (sie Formulare).

Die Stabstelle Kunst im öffentlichen Raum im Fachbereich Kultur nimmt sämtliche Sondernutzungsanträge für die Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum entgegen und koordiniert die dafür benötigten Genehmigungen und Bescheide.

Zuständige Stelle

OE 41, Stabstelle Kunst im öffentlichen Raum
Breite Str. 10
30159 Hannover

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte verwenden Sie für die Beantragung einer Genehmigung für die Aufstellung von Kunst im öffentlichen Raum unser Online-Formular- Link siehe Formulare.

Bei der Antragsstellung müssen Sie folgende Unterlagen als Datei hochladen oder abfotografieren können:

1: Künstlerisches Konzept

2: Markierung im Stadtplan / Lageplan

3: Bemaßter Plan zur Größe der Flächeninanspruchnahme

4: Skizze ggf. mit Fotos

5: Angaben zur Standsicherheit / Statik

Zugelassene Dateiformate sind PDF, JPG, JPEG und PNG, in Summe maximal 20 MB.

Sollte zusätzlich ein Rahmenprogramm/ eine Veranstaltung (z.B. eine Auftaktveranstaltung) geplant sein, verwenden Sie bitte zusätzlich das Online-Formular Veranstaltungen/Sondernutzung (siehe Formulare)

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist in diesem Fall gebührenfrei.

Sollte zusätzlich die Genehmigung einer Veranstaltung (z.B. eine Auftaktveranstaltung) geplant sein, können dafür Gebühren anfallen. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anzeigefrist: 3 Monate vor geplantem Aufbautermin


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