Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeugs ohne Halterwechsel

Allgemeine Informationen

Die Umschreibung eines Gebrauchtfahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Wohnsitzwechsel mit Zuzug in das Stadtgebiet Hannover stattgefunden hat. Die Umschreibung muss bei zugelassenen Fahrzeugen unverzüglich erfolgen. Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen behalten.

Verfahrensablauf

Sie möchten Ihr Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad etc.) umschreiben lassen? Dies geht bequem online mit iKfz von überall und spart Zeit und Geld!

Falls Sie Ihr Anliegen in der Zulassungsbehörde erledigen möchten, benötigen Sie einen Termin. 

Einen Termin können Sie online vereinbaren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Kfz-Zulassungsbörde der Stadt Hannover ist für alle Fahrzeugangelegenheiten der Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover oder bei Zuzug in das Stadtgebiet Hannover zuständig. Bei juristischen Personen (z. B. Firmen) ist der Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung entscheidend.

Wenn Sie außerhalb des Stadtgebietes Hannover in einer regionsangehörigen Gemeinde (z.B. Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg etc.) Ihren Hauptwohnsitz haben oder dorthin umziehen, müssen Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Region Hannover bzw. an das Serviceportal www.region-hannover.gov.de oder die Servicenummer der Region Hannover 0511 616-11000 wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn es sich um einen alten Fahrzeugbrief (Farbe weiß/grün) handelt oder das Kennzeichen gewechselt werden soll
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original oder digital
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
  • Ausweisdokument
  • SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
  • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug zugelassen ist

Sofern Dritte Ihr Anliegen erledigen, benötigen diese eine Vollmacht und einen gültigen Personalausweis. Bei Firmen muss grundsätzlich ein aktueller Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister sowie der Personalausweis der unterschriftsberechtigten Person vorgelegt werden. Bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug sowie der Personalausweis der verantwortlichen Person erforderlich. Bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) wird eine komplette Übersicht der Gesellschafter*innen (Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Dienstleistung erfolgen soll - von allen Gesellschafter*innen durch Unterschrift bestätigt, benötigt. Freiberuflich tätige Personen brauchen einen geeigneten Nachweis der Ausübung des Gewerbes (z. B. Visitenkarte).  Minderjährige Fahrzeughalter*innen müssen eine Einverständniserklärung mit Unterschrift beider Elternteile (ggf. Sorgerechtsnachweis) und deren Personalausweise vorlegen. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland benötigen eine Empfangsbevollmächtigung für eine Person mit dem Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Hannover

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Serviceleistungen variieren. Die Gebühren können grundsätzlich nur mit EC- oder Kreditkarte und nicht in bar gezahlt werden.


zuklappen
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover (Eingang C)
E-Mail:

Montag:       07:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag:     07:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:     07:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:         07:30 bis 12:30 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise:
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
zurück