Seit dem 01.10.2017 steht gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland die Begründung einer Ehe offen. Lebenspartnerschaften, die vor diesem Datum in Deutschland geschlossen wurden, können auf Wunsch der Lebenspartner*innen in eine Ehe umgewandelt werden.
Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Umwandlung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der eine*r der Lebenspartner*innen ihren*seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Umwandlung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Umwandlung der Ehe liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.
Haben weder Sie noch Ihr Lebenspartner Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden soll.
Zuständig für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung der Umwandlung ist gebührenfrei. Für die Umwandlung selbst können Gebühren anfallen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse:
Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Telefon:
0511 120-5521
E-Mail:
ea@niedersachsen.de
Ansprechpartner/in
| 32.31.1 - Eheschließungen | |
| 32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-42958 Telefax: +49 511 168-41138 E-Mail: 32.31.1@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
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| Anreise Bahn: 3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bus: 100, 200 (HDI-Arena) 120 (Waterlooplatz) | |