Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung

Allgemeine Informationen

Seit dem 01.10.2017 steht gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland die Begründung einer Ehe offen. Lebenspartnerschaften, die vor diesem Datum in Deutschland geschlossen wurden, können auf Wunsch der Lebenspartner*innen in eine Ehe umgewandelt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Umwandlung liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der eine*r der Lebenspartner*innen ihren*seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Umwandlung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit für die Anmeldung der Umwandlung der Ehe liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie oder Ihr zukünftiger Ehegatte Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat.

Haben weder Sie noch Ihr Lebenspartner Ihren/seinen Wohnsitz oder Ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist für die Anmeldung das Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt zuständig, vor dem die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden soll.

Zuständig für die Umwandlung ist jedes deutsche Standesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung der Umwandlung ist gebührenfrei. Für die Umwandlung selbst können Gebühren anfallen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse:  Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Telefon:  0511 120-5521
E-Mail:  ea@niedersachsen.de


zuklappenAnsprechpartner/in
32.31.1 - Eheschließungen
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-42958
Telefax: +49 511 168-41138
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich

Montag: 10:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 10:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10:30 - 12:30 Uhr und 15:00 - 16.30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahn:
3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI-Arena)
120 (Waterlooplatz)
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